Steuertipp: Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf

Markt / 03.05.2026 • 11:49 Uhr
Steuertipp: Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf

Experte Gerhard Fend: Keine Eintragungsgebühren für Privatimmobilien bis zu 500.000 Euro Kaufpreis.

Rankweil Durch das Wohnbaupaket 2024 soll die Immobilien- und Bauwirtschaft gestärkt werden, indem Käufer für den Kauf ihrer privaten Wohnimmobilie eine Gebührenbefreiung erhalten. Beim Kauf einer privaten Wohnimmobilie ersparen sich die Käufer 2,3 Prozent an Eintragungsgebühren (1,1 Prozent Grundbuchseintragungsgebühr und 1,2 Prozent Pfandrechteintragungsgebühr) bis zu einem Kaufpreis in Höhe von 500.000 Euro. Die mögliche Gebührenersparnis beträgt somit 11.200 Euro.

Übersteigt der Kaufpreis den Betrag von 500.000 Euro, fallen die Eintragungsgebühren nur für den übersteigenden Betrag an. Bei Luxusimmobilien mit einem Kaufpreis über 2 Millionen Euro entfällt die Gebührenbefreiung zur Gänze. Die Förderung gilt nur für entgeltliche Rechtsgeschäfte – somit nicht für Schenkungen oder Erbschaften.

Voraussetzung für die Gebührenbefreiung ist, dass der Käufer auch den Hauptwohnsitz an der betreffenden Immobilie begründet. Wird das Eigenheim erst errichtet, muss es innerhalb von drei Monaten ab Fertigstellung, längstens jedoch fünf Jahre ab Eintragung im Grundbuch bezogen werden, ansonsten fällt die Gebührenbefreiung wieder weg. Weiters werden die Gebühren nacherhoben, wenn die geförderte Immobilie innerhalb von fünf Jahren wieder verkauft oder der Hauptwohnsitz aufgegeben wird.

Wer sich noch die Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühren beim Kauf seiner Immobilie ersparen möchte, sollte sich beeilen. Die Gebührenbefreiung endet am 30. Juni 2026 – entscheidend dabei ist das Einlangen des Antrags beim Grundbuchgericht.