Steuerservice: Besteuerung von Elektrofahrzeugen

Markt / 16.08.2026 • 11:00 Uhr
Steuerservice: Besteuerung von Elektrofahrzeugen

Experte Gerhard Fend zu den geänderten Regelungen zur Besteuerung von Elektrofahrzeugen

Elektrofahrzeuge sind gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennermotoren steuerlich privilegiert und erfreuen sich im betrieblichen Bereich großer Beliebtheit. Aufgrund des Budgetbegleitgesetzes und der Änderung der Sachbezugswerteverordnung ändert sich ab dem Jahr 2027 die Besteuerung von Elektrofahrzeugen. Derzeit beträgt der Sachbezug für die private Nutzung eines Elektro-Firmenfahrzeuges Null. Somit fällt für den Dienstnehmer keine Lohnsteuer bzw. Sozialversicherung an und für den Dienstgeber auch keine Lohnnebenkosten bzw. keine Umsatzsteuer.

Ab dem 1.1.2027 beträgt der steuerpflichtige Sachbezug bei Dienstnehmer:innen für die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 180 Euro/Monat) und ab dem 1.1.2028 wird er auf 0,625 Prozent (maximal 300 Euro/Monat) erhöht. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Privatfahrten weniger als 500 Kilometer pro Monat betragen, reduziert sich der Sachbezug auf den halben Wert.

Durch diese Neuregelung erhöhen sich auch die Kosten für die Dienstgeber:innen. Die Sachbezüge werden ab dem Jahr 2027 in der Lohnverrechnung erfasst, wodurch sich die Lohnnebenkosten erhöhen. Weiters fällt für den Sachbezug auch Umsatzsteuer in Höhe von 20 Prozent an, die an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Obwohl der Steuervorteil für die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen abnimmt, bleiben Elektro-Firmenfahrzeuge gegenüber “normalen” Firmenfahrzeugen steuerlich begünstigt, da die Sachbezugswerte für Fahrzeuge mit Verbrennermotoren deutlich höher sind.