Börsentipp: Das größte Risiko fürs Depot ist nicht der Markt

Karl-Heinz Strube (Leiter Hypo Asset Management) über den Unterschied zwischen kurzfristigem Handeln und langfristigem Erfolg.
Bregenz Marktschwankungen gehören zum Anlegen dazu. Entscheidend ist nicht, ob die Kurse steigen oder fallen, sondern wie Anleger darauf reagieren. Genau hier liegt der Unterschied zwischen kurzfristigem Handeln und langfristigem Erfolg.
Nach starken Marktphasen steigt die Bereitschaft, zusätzliche Risiken einzugehen. Was im Rückblick logisch erscheint, war zum Zeitpunkt der Entscheidung unsicher. Steigen die Kurse weiter, wird das Risiko häufig unterschätzt. Anleger:innen erhöhen ihre Aktienquoten, kaufen stark gelaufene Themen nach oder konzentrieren sich auf wenige Gewinner. Bei Wachstumsthemen zeigt sich: Eine gute Geschichte ist nicht automatisch eine gute Anlage, wenn die Bewertung und auch die Erwartungen hoch sind.
Umgekehrt führen Rückgänge zu übervorsichtigen Entscheidungen. Positionen werden verkauft, da kurzfristige Verluste emotional stärker wirken als langfristige Chancen. Die zentrale Frage ist jedoch nicht, ob eine Anlage im Minus steht, sondern ob sie unter den heutigen Rahmenbedingungen noch ins Portfolio passt.
Deshalb ist ein strukturierter Investmentprozess wichtig. Anlagehorizont, Risikobudget, Diversifikation und Rebalancing schaffen einen Rahmen, der nicht von Tagesmeldungen abhängt. In unsicheren Phasen hilft es, Portfolios nicht aus dem Bauch heraus zu verändern, sondern anhand klarer Kriterien zu prüfen: Ist die Gewichtung angemessen? Sind einzelne Risiken zu groß? Hat sich die fundamentale Einschätzung verändert?
Aus unserer Sicht ist eine Kapitalanlage weniger eine Frage der perfekten Prognose als vielmehr der Disziplin. Märkte werden immer schwanken. Der Mehrwert entsteht dort, wo Entscheidungen nachvollziehbar, breit abgestützt und frei von kurzfristigen Emotionen getroffen werden. Ein guter Plan schützt zwar nicht vor jeder Schwankung, aber vor vielen falschen Reaktionen darauf.
„Marketingmitteilung im Sinne des WAG 2018“