Steuertipp: Registrierkassenpaket 2026 bringt Erleichterungen

Markt / 04.10.2026 • 07:21 Uhr
Steuertipp: Registrierkassenpaket 2026 bringt Erleichterungen

Experte Peter Bahl über neue Umsatzgrenzen und digitale Belege.

Rankweil Mit dem Registrierkassenpaket 2026 wurden einige Erleichterungen für Betriebe beschlossen. Besonders betroffen ist die sogenannte “Kalte-Hände-Regelung” für Umsätze im Freien, etwa bei Marktständen, Hütten, Alm- und Schankbetrieben oder Buschenschanken. Seit 1. Jänner 2026 wurde die Umsatzgrenze von bisher 30.000 Euro auf 45.000 Euro netto Jahresumsatz angehoben. Wer die Voraussetzungen erfüllt und unter dieser Grenze bleibt, ist von der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht befreit. Die Regelung gilt auch für kleine, von gemeinnützigen Vereinen betriebene Kantinen.

Eine weitere praktische Erleichterung betrifft die Belegerteilung. Ab 1. Oktober 2026 kann diese auch durch einen digitalen Beleg, beispielsweise über einen QR-Code oder einen Downloadlink, erfüllt werden. Der digitale Beleg muss unmittelbar mit der Zahlung erstellt werden und dem Kunden tatsächlich zur Verfügung stehen. Ein Papierbeleg ist grundsätzlich nur mehr auf Wunsch des Kunden oder der Abgabenbehörde erforderlich. Eine erhoffte Bagatellgrenze, unterhalb derer überhaupt kein Beleg ausgestellt werden müsste, wurde allerdings nicht eingeführt.

Auch die bisher befristete 15-Warengruppen-Regelung wird unbefristet verlängert. Bestimmte Einzelhändler, insbesondere Markt-, Straßen- und Wanderhändler mit einem breiten Sortiment, können ihre Waren in der Registrierkasse weiterhin vereinfacht in bis zu 15 Warengruppen zusammenfassen. Wichtig bleibt: Das Registrierkassenpaket schafft vor allem bürokratische Erleichterungen. Die grundsätzliche Registrierkassen- und Belegpflicht sowie die technische Absicherung nach der RKSV bleiben bestehen.