Pleite-Airline: Wer zahlt den Urlaub?

Reisebüros warnen: Für Urlauber kann eine Insolvenz teuer werden, besonders bei Einzelbuchungen.
Dornbirn Im September haben die angeschlagene lettische Fluggesellschaft Air Baltic sowie die spanische Billigfluggesellschaft Volotea Gläubigerschutz beziehungsweise einen Sanierungsplan beantragt. Experten erwarten nun, dass weitere Airlines wegen der hohen Treibstoffkosten unter Druck geraten könnten.
Das bedeute auch für Urlauber ein hohes Risiko, warnen die Reisebüros. Denn wer Flug, Hotel und Mietwagen unabhängig voneinander bucht, könne bei einer Insolvenz der Fluggesellschaft auf erheblichen Kosten sitzen bleiben.

Kein seltenes Phänomen
Dabei sind Airline-Insolvenzen kein seltenes Phänomen. Laut einer Untersuchung des Zahlungsdienstleisters WEX haben zwischen 2000 und 2024 weltweit mehr als 1200 Fluggesellschaften ihren Betrieb eingestellt. Zwischen 2011 und 2019 waren allein in Europa rund 5,6 Millionen Passagiere von Airline-Insolvenzen betroffen.
Nun habe sich die Situation der Branche nochmals verschärft. Laut dem internationalen Luftfahrtverband IATA werden die durchschnittlichen Kerosinpreise heuer voraussichtlich um knapp 70 Prozent über dem Vorjahresniveau liegen. Gerade Fluggesellschaften mit geringer Eigenkapitalausstattung, hohen Verbindlichkeiten und knappen Liquiditätsreserven würden damit zusätzlich unter Druck geraten.

Direktkauf mit Risiko
“Viele achten bei ihrer Urlaubsplanung auf den günstigsten Flugpreis, machen sich aber kaum Gedanken darüber, was passiert, wenn die Fluggesellschaft zahlungsunfähig wird. Wer sein Flugticket direkt bei einer Airline kauft, hat im Fall einer Insolvenz grundsätzlich keinen vergleichbaren gesetzlichen Schutz wie bei einer Pauschalreise”, erklärt Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros.
Problematisch seien auch die Folgekosten. Denn die Buchung des Hotels bleibe grundsätzlich aufrecht, ebenso der Mietwagen. Kann die Reise aufgrund des Flugausfalls nicht angetreten werden, trägt der Kunde diese Kosten unter Umständen selbst.

Klischee Pauschalreise
Um das Risiko für Urlauber zu minimieren, raten Reisebüros zu Pauschalreisen und räumen dabei auch mit einem Klischee auf. Eine Pauschalreise bedeute längst nicht mehr zwei Wochen Strandurlaub aus dem Katalog. Man könne praktisch jeden individuellen Reisewunsch in Form einer abgesicherten Pauschalreise abbilden.
Falle dann der gebuchte Flug aus, müsse der Veranstalter grundsätzlich eine Alternative organisieren. Kann die Reise nicht mehr durchgeführt werden, bestehe ein entsprechender Anspruch auf Rückerstattung. Das bestätigt auch der Vorarlberger Reiseunternehmer und Sprecher der heimischen Reisebüros, Michael Nachbaur (High Life Reisen). “Wer im Reisebüro bucht, setzt nicht nur auf persönliche Beratung, sondern auch auf Sicherheit. Gerade dann, wenn etwas nicht nach Plan läuft.”
Tipps von Reiseexperten
Pauschal buchen: Wer Flug und zumindest eine weitere Reiseleistung – etwa Hotel oder Mietwagen – als Pauschalreise bucht, ist im Fall von Problemen grundsätzlich besser abgesichert.
Einzelbuchungen vermeiden: Bei separat gebuchtem Flug, Hotel und Mietwagen können die einzelnen Verträge bestehen bleiben, auch wenn der Flug ausfällt. Auf den Kosten kann der Reisende dann unter Umständen sitzen bleiben.
Nicht nur auf den Flugpreis schauen: Ein besonders günstiges Flugticket kann seinen Preisvorteil schnell verlieren, wenn bei einer Airline-Insolvenz zusätzliche Kosten für Umbuchung, Hotel oder Rückreise entstehen.
Zahlungsbelege aufheben: Buchungsbestätigungen, Rechnungen und Zahlungsnachweise sollten bis nach der Reise aufbewahrt werden. Sie können im Fall von Rückerstattungs- oder Ersatzansprüchen wichtig sein.
Bei Problemen rasch handeln: Wird eine Airline insolvent oder stellt den Flugbetrieb ein, sollten Betroffene zunächst die Airline beziehungsweise den Reiseveranstalter kontaktieren und sich über Umbuchungs- oder Erstattungsmöglichkeiten informieren.