Frühere Vorständin unterliegt am OGH gegen FMH-Holding: Keine Auswirkung auf Projekt

Markt / 04.11.2026 • 16:05 Uhr

Im Rechtsstreit zwischen F.M. Hämmerle und der ehemaligen Vorständin Petra Kreuzer hat der OGH entschieden. Die umkämpfte Liegenschaft und das Immo-Projekt sind dadurch nicht betroffen.

Dornbirn, Wien Im Jahr 2023 leitete die Dornbirner FM Hämmerle-Holding rechtliche Schritte gegen die ehemalige Vorständin Petra Kreuzer ein. Parallel führte sie auch ihr eigenes, bis heute bestehendes Unternehmen Kreuzer Immo Solution GmbH in Dornbirn – mit grundsätzlichem Einverständnis von F.M. Hämmerle. Im Zentrum des Rechtsstreits stand dann die Auslegung der Konkurrenzklausel in Petra Kreuzers Dienstvertrag. Nun gibt es ein rechtskräftiges Urteil, nachdem Kreuzer alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat. Die als letztes mögliches Rechtsmittel von Kreuzer beantragte außerordentliche Revision gegen das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck bezüglich der Liegenschaft in der Jakob-von-Embs-Straße in Dornbirn wurde nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) zurückgewiesen. “Wir sind froh, dass wir nun bezüglich der Jakob-von-Embs-Straße vollumfänglich Recht bekommen und diesbezüglich Rechtssicherheit erlangt haben”, betont Tobias Forer Pernthaler, Vorstand der F.M. Hämmerle Holding AG.

Petra Kreuzer nimmt das OGH-Urteil zur Kenntnis, erklärt sie auf VN-Anfrage. Sie betont, dass sie die betroffene Liegenschaft während ihrer Vorstandstätigkeit für die FM Hämmerle-Holding kaufen wollte. “Es war allerdings der Verkäufer der Liegenschaft, der dezidiert nicht an die FM Hämmerle-Holding verkaufen wollte”, so Kreuzer. Auf das Wohnbauprojekt und die Liegenschaft habe das Urteil keinerlei Auswirkungen, stellt Kreuzer klar.