Teilsieg vor Gericht

Menschen / 05.08.2020 • 21:55 Uhr
Teilsieg vor Gericht

London, Los Angeles Herzogin Meghan (39) muss vorerst nicht die Namen von fünf Freundinnen preisgeben, die einem US-Magazin ein Interview gegeben hatten. Die Frauen hatten Meghan im “People Magazine” als fürsorglich und bodenständig beschrieben – im Gegensatz zu Berichten in einigen Boulevardblättern. Ein Richter fällte diese Entscheidung in der Klage gegen die “Mail on Sunday”.