Rapper Gzuz soll in Haft

Hamburg Das Landgericht Hamburg hat den Rapper Gzuz (33) zu acht Monaten und zwei Wochen Haft wegen Körperverletzung, eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und zweimaliger Verletzung des Waffengesetzes verurteilt. Außerdem wurde gegen den Frontmann der Band 187 Strassenbande eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2300 Euro, insgesamt 414.000 Euro, verhängt.