Missbrauchsklagen nun doch zugelassen
Zivilklagen gegen Jackson-Firmen kommen womöglich vor Gericht.
Los Angeles Zivilklagen gegen Produktionsfirmen des verstorbenen Pop-Superstars Michael Jackson werden vermutlich doch vor Gericht verhandelt. Die Anschuldigungen zweier Männer, die Jackson sexuellen Missbrauch als Kinder vorwerfen, können nach der Entscheidung eines Berufungsgerichts in Kalifornien nun wieder vor Gericht aufgenommen werden. Das berichteten mehrere US-Medien unter Verweis auf Gerichtsunterlagen.
Es geht um die Vorwürfe von James Safechuck (45) und Wade Robson (40) gegen den ehemaligen “King of Pop”: In der Dokumentation “Leaving Neverland” erzählten sie 2019 erstmals, wie der Sänger sie sexuell missbraucht haben soll, als sie noch Kinder waren.
Safechuck und Robson hatten zwei Jackson-Produktionsfirmen nach der Veröffentlichung der Doku auf Schadensersatz verklagt, weil diese sie nicht vor den Übergriffen des Mannes geschützt hätten. Ein untergeordnetes Gericht hatte einen Prozess im Jahr 2021 nicht zugelassen. Das kalifornische Berufungsgericht hat den Richterspruch aber nun gekippt.