Teichtmeister-Urteil rechtskräftig: zwei Jahre auf Bewährung

Wien Die Staatsanwaltschaft Wien akzeptiert in der Causa Teichtmeister das erstinstanzliche Urteil, das das Landesgericht für Strafsachen am Dienstag über Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister verhängt hat. “Wir werden keine Rechtsmittel anmelden”, teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Mittwochnachmittag auf APA-Anfrage mit.
Damit bleibt es bei zwei Jahren bedingt für das Beschaffen von rund 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen. Zudem muss der 43-Jährige dem damit rechtskräftigen Urteil zufolge strenge gerichtliche Weisungen einhalten, im Gegenzug wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen.