Gerichtsurteil nach Klimaprotest: Saftige Kosten für Aktivisten

Das Landesverwaltungsgericht hat sein Urteil nach zwei Maßnahmenbeschwerden verkündet.
Darum geht’s:
- Nach dem Klimaprotest vor dem Landhaus kam es zum Prozess.
- Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg bestätigt rechtmäßiges Vorgehen der Polizei bei Klimaprotest.
- Die Polizei betont, dass sie rechtskonform und schonend gehandelt habe.
Bregenz Der Klimaprotest vor dem Bregenzer Landhaus Anfang Juli sorgt weiter für Schlagzeilen. Während der Landtagssitzung war es innerhalb der Bannmeile zu einer Demonstration gekommen. Diesmal müssen die Klimaaktivisten allerdings einen Rückschlag hinnehmen. Denn das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg gab der Polizei recht.
Darum ging es: Ende Oktober wurden vor dem Gericht zwei Maßnahmenbeschwerden von Versammlungsteilnehmern verhandelt. Marina Hagen-Canaval von „Extiction Rebellion“ hatte den Polizeibeamten vorgeworfen, sie nicht ordnungsgemäß verhaftet beziehungsweise abgeführt zu haben. Um dies zu untermauern, hatte sie vor Gericht drei Videos vorgespielt.
Protest vor dem Landhaus
Die Bilder zeigen, wie Hagen-Canaval mit allen vieren von sich gestreckt von den Beamten abtransportiert wurde. Dabei verfingen sich wohl ihre Haare im Griff der Polizisten, was sie ihnen unter Schmerzensschreien zu verstehen zu geben versuchte. Die Versammlung war von der Polizei aufgelöst worden, da sie rechtswidrig war.

Die Kundgebungsteilnehmerin selbst bezeichnet ihre Verhaftung als äußerst unmenschlich. Sie sei „wie ein Möbelstück geworfen worden“. Die Polizisten beteuerten, als sie vor Gericht vernommen wurden, dass die Verhaftung ordnungsgemäß abgelaufen sei. Hagen-Canaval sei selbst schuld, wenn sie ihre Haare offen tragen würde. Außerdem habe sie sich geweigert, mit zum Polizeiwagen zu gehen, und sich auf den Boden gesetzt. Als die Beamten sie schließlich ergreifen wollten, ließ sie sich zusammensacken, sodass sie getragen werden musste.
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Nun ist ein Urteil gefallen: Das Landesverwaltungsgericht bestätigte die Sichtweise der Polizei und beurteilte alle Vorwürfe als unzutreffend. Demnach sei das Verhalten rechtskonform gewesen. Nach VN-Informationen begründete das Gericht seinen Beschluss damit, dass die Beschwerdeführer genügend Zeit gehabt hätten, den Versammlungsort nach der Auflösung zu verlassen und die angewendete Körperkraft durch das Hochheben verhältnismäßig gewesen sei. Auch den Vorwurf, Hagen-Canaval an den Haaren gerissen zu haben, beurteilte das Gericht als nicht zutreffend.
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Die Landespolizeidirektion teilt auf VN-Nachfrage mit: „Aufgrund der Sachlage war für uns klar, dass die Kolleginnen und Kollegen an diesem Tag rechtskonform und mit größtmöglicher Schonung der Beteiligten eingeschritten sind. Nun haben wir es zusätzlich schwarz auf weiß vom Landesverwaltungsgericht Vorarlberg bestätigt bekommen.“


Vonseiten der Klimaaktivisten gibt es bisher keine Stellungnahme. Sie verwiesen auf eine Pressemitteilung, die sie am Donnerstag verschicken möchten. Dafür kommt nun wohl ein Kostenersatz in Höhe von je 887 Euro an den Bund auf die Beschwerdeführer zu.