Grundstücks-Ärger in Rankweil: Darum fehlt Karl-Heinz und Markus Grotti die Zufahrtsstraße

Ein verhängnisvoller Fehler der Marktgemeinde führt zu einer unangenehmen Situation.
Darum geht’s:
- Grundstücke in Rankweil haben keine Zufahrtsstraße.
- Gemeinde gesteht Schuld ein.
- Kosten für Gutachten und Verfahren steigen ständig.
Rankweil Karl-Heinz und Markus Grotti blicken sich süffisant lächelnd an. Sie stehen auf ihren Grundstücken in Rankweil. Mit den großzügigen Flächen in zentraler Lage könnten die Brüder eigentlich zufrieden sein. Problem: Die Grundstücke sind nur zu Fuß erreichbar, es gibt keine Zufahrtsstraße – und erst mal auch keine Regelung dafür. Der Marktgemeinde ist vor knapp zehn Jahren ein Fehler unterlaufen, den die Grottis nun ausbaden müssen.
Zur Erklärung: Die Grundstücke nahe dem Rankweiler Bahnhof gehörten früher einer älteren Dame. Die vererbte einen Teil und verkaufte ein Stück, das an der Zehentstraße liegt, an die Gemeinde. Vertraglich zugesichert war dabei immer eine Zufahrtsstraße durch die vorderen Grundstücke zu den vier dahinter gelegenen. Nur im Grundbuch stand das eben nicht. 2014 tauschte die Gemeinde ihre zwei Grundstücke (ursprünglich 1302/1 und 1301/1; heute: 1302/1, 1301/1 und 1301/3) mit einer Privatperson. Dabei passierte der verhängnisvolle Fehler, damals noch unter Bürgermeister Martin Summer. Im Übernahmevertrag taucht das Wort „lastenfrei” auf. Von der Zugangsstraße war plötzlich keine Rede mehr.

Gemeinde gesteht Schuld ein
Wie es dazu kommen konnte? Ein Rätsel. Jahrelang blieb das Missgeschick unerkannt. Erst vor zwei, drei Jahren, als Karl-Heinz (61) und Markus Grotti (67) die Zufahrt ins Grundbuch eintragen lassen wollten – in der Absicht, eines der Grundstücke zu verkaufen – flog der Fehler auf. Und die Posse begann.
Die Gemeinde gestand ihre Schuld zwar ein und erkannte die Haftung an, mehr ist seither aber nicht passiert. Stattdessen sehen sich die Grottis und die neuen Grundstücksbesitzer nun vor dem Bezirksgericht Feldkirch wieder – obwohl sie das gar nicht möchten. „Wir Nachbarn haben ja ein gemeinsames Interesse”, sagt Karl-Heinz Grotti. Anfang Dezember fand bereits die zweite Verhandlung statt, im Februar geht es weiter.

Die Grottis müssen die Zufahrt eben über das Notwegerecht bei den neuen Grundstücksbesitzern erstreiten. Zudem sind sie verpflichtet, den Schaden zu mindern. Vorschläge, wie es doch noch eine Zufahrtsstraße zu den hinteren vier Grundstücken geben könnte, gibt es mehrere. Ein Gutachter wurde beauftragt, Varianten vorzustellen.

Immer mehr Nachbarn beteiligt
Doch die Gemeinde macht bisher keine Anstalten, die Situation zu lösen. Genau das verwundert Grotti und seinen Anwalt Alexander Jehle. „Die Gemeinde hat durch den Fehler ein Feuer gelegt und sieht nun zu, wie sich aus diesem Feuer ein Flächenbrand entwickelt, ohne diesen durch aktives Zutun zu löschen”, sagt Jehle. Es werden immer mehr Parteien in den „Streit” hineingezogen. Sollte keine einvernehmliche Lösung erreicht werden, müssen letztlich sogar unbeteiligte Nachbarn Grundanteile für eine Zufahrt abgeben.


Zudem fallen jede Menge Kosten an. Allein die Ausgaben für die Gutachten liegen bereits im fünfstelligen Bereich. Von Anwaltskosten ganz zu schweigen. Und wer bezahlt? Die Marktgemeinde Rankweil, die den Fehler ja eingeräumt hat. „Zudem ist der Wert der Grundstücke bereits um 25 Prozent gesunken”, klagt Grotti. Tendenz: weiter fallend. Stark steigend sind dagegen die anfallenden Kosten für das Verfahren. Vor allem dann, wenn – wie vom Bezirksgericht wohl beabsichtigt – unzählige Nachbarn dem Verfahren beigezogen werden, und das so lange, bis eine Lösung gefunden ist. Der Fehler wird immer teurer.