Grundstücksärger in Rankweil: Das sagt die Bürgermeisterin

Mit einem verhängnisvollen Fehler aus der Vergangenheit sieht sich die heutige Rathausspitze konfrontiert.
Darum geht’s:
- Grundstücke ohne Zufahrtsstraße in Rankweil durch Fehler bei Grundstückstausch.
- Lösung über Notwegeverfahren: Nachbarn stehen vor Gericht.
- Gemeinde trägt Kosten des Verfahrens als Schadenersatz, Versicherung hilft.
Rankweil Die Lage ist verzwickt. Karl-Heinz und Markus Grotti besitzen in Rankweil Grundstücke, für die es keine Zufahrtsstraße gibt. Der geplante Weg ist erst einmal dahin, denn als die Gemeinde die davorliegenden Grundstücke 2014 tauschte, passierte ein verhängnisvoller Fehler. Mit dem muss sich die heutige Rathausspitze auseinandersetzen.

“Dieses Grundstück ist mit einem außerbücherlichen Geh- und Fahrrecht zugunsten eines dahinter befindlichen Grundstückes belastet – also nicht im Grundbuch eingetragen. Im Kaufvertrag wurde das Geh- und Fahrrecht versehentlich nicht mitübertragen”, schildert Bürgermeisterin Katharina Wöß-Krall die Situation. Das Grundstück ging als lastenfrei an den neuen Eigentümer. Ein Fehler, für den die Gemeinde geradesteht. “Wie der Fehler genau passieren konnte, kann ich nicht sagen – den Vertrag hat ein Notar gemacht. Dies geschah alles vor meiner Amtszeit”, sagt Wöß-Krall.
Lösung nicht so einfach
Der Käufer stützt sich nun auf seinen lastenfreien Erwerb. Daher sei die Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht möglich. Das Problem soll nun über ein Notwegeverfahren gelöst werden. Sprich: Die Grottis müssen bei ihren neuen Nachbarn die Zufahrtsstraße vor Gericht erstreiten. “Eine andere Lösung ist zumindest derzeit nicht möglich”, stell die Bürgermeisterin klar.

“Wir haben uns stets um eine Lösung bemüht – es gab auch ein Gespräch auf der Gemeinde mit sämtlichen Eigentümer*innen und deren Rechtsvertreter*innen. Die Lösung ist nicht einfach, sonst hätten wir das Problem schon längst aus der Welt geschafft”, erklärt sie. “Wir haben selbst auch nach Lösungen gesucht, die leider aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar waren.” Die Gemeinde sei auf dem Standpunkt, dass den Beteiligten kein Schaden entstehe, wenn sie im Rahmen des Notwegeverfahrens eine Zufahrt erhalten.
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Versicherung übernimmt Kosten
Den Schaden hat dafür die Marktgemeinde Rankweil. Da sie die Haftung anerkannte, fallen alle anliegenden Kosten auf sie zurück. Neben Gutachten betrifft das auch die Anwaltskosten. Eine genaue Höhe gibt es noch nicht, aber allein die Gutachten verursachten Ausgaben im fünfstelligen Bereich. “Die Kosten des Verfahrens werden von der Gemeinde als Schadenersatz gezahlt. Wir haben den Fall unserer Versicherung gemeldet – wir haben Rechtsschutzdeckung”, sagt Wöß-Krall.

Beim Versicherer handelt es sich um die Wiener Städtische. “Als Haftpflichtversicherer der Gemeinde Rankweil übernehmen wir die vertraglich vereinbarten Kosten”, teilt die Gesellschaft auf VN-Nachfrage mit. Es gebe aktuell intensive Bemühungen zwischen der Gemeinde, den Anspruchsstellern und deren Anwälten, rasch eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden. “Es liegen mehrere Lösungsvorschläge auf dem Tisch, daher hoffen wir auf eine tragfähige und baldige Einigung.” Damit ist der Versicherer wohl nicht allein. Denn über eine Lösung dürften sich alle Beteiligten freuen.
