Handyverbot: Schärfere Maßnahmen an den Schulen

Menschen / 15.05.2025 • 16:37 Uhr
Handyverbot: Schärfere Maßnahmen an den Schulen
Am BG Blumenstraße wird das Verbot durchgeführt. vn/pem

Wer wiederholt gegen das Handyverbot an Schulen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Am Bundesgymnasium Blumenstraße denkt man nun über strengere Maßnahmen nach.

Bregenz Viele Schulen haben bereits die Nutzung von Handys in ihrer Hausordnung geregelt – seit Mai ist diese Regelung nun auch rechtlich abgesichert. Die neue Verordnung des Bundesministeriums untersagt die Verwendung von Mobiltelefonen während der Schulzeit. Schulen dürfen vieles selbst entscheiden – aber nur, solange es nicht gegen die Schulordnung verstößt. Ein generelles Verbot, Handys mitzubringen, ist nicht zulässig. Verboten ist ausschließlich die Nutzung. „Bei uns ist es schon länger Teil der Hausordnung, dass die Handys beim Betreten der Schule auszuschalten sind – vom Morgen bis zum Verlassen des Schulgebäudes“, erklärt Klaus König, Direktor am Bundesgymnasium Blumenstraße.

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Eine Ausnahme gilt für die Oberstufe: Das Nutzungsverbot gilt bis zur 8. Schulstufe. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen ihre Handys in ihrem Trakt während der Pausen verwenden. „Es wird eigentlich gut eingehalten.“ Wird ein Schüler zum ersten Mal beim verbotenen Gebrauch erwischt, wird das Smartphone bis zum Ende der Unterrichtsstunde abgenommen. Beim zweiten Verstoß wird es bis zum Ende des Schultags einbehalten. „Beim dritten Verstoß müssen es die Eltern abholen. Gestern hatte ich Eltern hier, die das Gerät bereits zum fünften Mal abholen mussten. Das ist auch für sie nicht einfach – aber auch dort liegt die Verantwortung, nicht nur bei uns“, fügt König hinzu.

Handyverbot: Schärfere Maßnahmen an den Schulen
Klaus König ist Direktor am BG Blumenstraße. vn/pem

Mit der neuen Verordnung überlegt nun auch das Bundesgymnasium Blumenstraße, die Maßnahmen zu verschärfen. „Ich bin dafür, dass der Zeitpunkt, an dem die Eltern kommen müssen, um das Telefon abzuholen, früher angesetzt wird. Wenn ich auf der Straße zu schnell fahre, bekomme ich auch keine zweite Chance“, sagt der Direktor. „Ich finde: Eine Chance ist komplett fair.“ Bei Verstößen gegen die Regeln zur Handynutzung kann laut der neuen Verordnung auch eine Verwarnung ausgesprochen, eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten gesendet oder ein Eintrag im Klassenbuch vorgenommen werden.

Handyverbot: Schärfere Maßnahmen an den Schulen
Die Handys dürfen zwar mitgenommen werden in die Schule, jedoch ist der Gebrauch verboten. vn/pem

Handygaragen

Eine sogenannte Handygarage gibt es am BG Blumenstraße nicht. „Es steht klar in der Verordnung, dass die Schüler selbst für die Aufbewahrung verantwortlich sind – sei es in der Schultasche oder im Spind“, so König. Stattdessen versucht das Gymnasium, die Schülerinnen und Schüler zur Interaktion miteinander zu animieren. „Wir haben in der Bibliothek eine Spielesammlung aufgestellt, sodass sie in den Pausen in der Mensa zum Beispiel Mensch ärgere dich nicht spielen können“, erklärt der Direktor.

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Trotzdem gibt es Eltern, die darauf bestehen, dass ihre Kinder auch während der Schulzeit erreichbar sein sollten. „Sie wollen, dass im Fall des Falles Kontakt möglich ist – aber wenn wirklich etwas passiert, müssen sie ohnehin im Sekretariat anrufen.“

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