Brand- und Stolpergefahr

In der kalten Jahreszeit nehmen Brandereignisse durch Kerzen, Gestecke und Co
wieder zu. In Kombination mit Stolperfallen wird es gefährlich.
Prävention Mehr als die Hälfte aller Brände brechen im Haushalt aus. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfVS) untersuchte in Wien die Sicherheit von Fluchtwegen. In jedem zweiten Wohnhaus versperrten Kinderwägen, Fahrräder, Roller oder Einkaufswägen die Fluchtwege, weil sie am Gang abgestellt waren. Fluchtwege dienen dem raschen und sicheren Verlassen eines Gebäudes und dürfen nicht verstellt werden.
Fluchtwege freihalten
Verordnet ist, dass im Verlauf von Fluchtwegen in der Regel leicht umzuwerfende, leicht zu verschiebende oder den Fluchtweg einengende Gegenstände nicht gelagert werden dürfen. Brennbare Gegenstände dürfen ohnedies im Flur nicht gelagert werden. In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen, viele Details sind zudem in den einzelnen Hausordnungen festgehalten.
Lagerung verboten
Letztes Jahr entschied der Verwaltungsgerichtshof in einem Einzelfall in Wien, dass Blumenstöcke, Fahrräder oder Kinderwagen keine „brandgefährlichen Gegenstände“ sind. Aber Achtung, Stolperfallen können diese Gegenstände dennoch darstellen. Grund des Urteils war ein Verfahren, in das die Stadt Wien und eine Hausverwaltung verwickelt waren. Nach dem damaligen Wiener Feuerpolizeigesetz war eine Strafe verhängt worden, da Gegenstände im Stiegenhaus nicht entfernt worden waren – dagegen wurde geklagt. Gegen das Runterfallen gesicherte Blumentöpfe auf Fenstersimsen sind erlaubt. Nach dem Feuerpolizeigesetz dürfen brandgefährliche Gegenstände und Stoffe generell nicht in Stiegenhäusern oder Dachböden sowie in der Nähe von Abgas- und Heizungsanlagen gelagert werden. Das gilt übrigens auch für Tiefgaragen. Regale, Altpapier und Co haben dort nichts verloren.
Weitere Informationen auf
www.oib.or.at
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