Österreichweite Erhebung: So brav trägt man in Vorarlberg einen Helm auf dem Zweirad

Mobilität / 08.05.2025 • 12:08 Uhr
Österreichweite Erhebung: So brav trägt man in Vorarlberg einen Helm auf dem Zweirad
Der Helm kann vor allem auf dem Fahrrad und Scooter einen lebensentscheidenden Unterschied machen. VN/Steurer

Der ÖAMTC erhob die Helmtragequote in den Bundesländern. Vor allem auf einem Gefährt ist der Helm noch selten zu sehen.

Darum geht’s:

  • Keine Helmpflicht für Erwachsene auf Fahrrädern oder E-Scootern.
  • Helmtragequote: Bregenz vorne mit dabei
  • Helmnutzung variiert nach Strecke, Tageszeit, Alter.

Bregenz, Wien In Österreich gibt es für Erwachsene keine Helmpflicht am Fahrrad oder E-Scooter. Allerdings ist das Tragen eines Helmes eine der wenigen Möglichkeiten, sich zu schützen. In den einzelnen Landeshauptstädten ist die Disziplin zum Helmtragen sehr unterschiedlich stark ausgeprägt, wie eine Erhebung des ÖAMTC zeigt.

Im März und April zählte der Club im innerstädtischen Alltagsverkehr wie auch an Routen des Freizeitradverkehrs die Helmträger. Insgesamt wurden 14.856 Personen beobachtet – 13.621 Radfahrende, davon 11.265 mit herkömmlichen Fahrrädern und 2356 mit E-Bikes, sowie 1235 E-Scooter-Fahrende.

ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé
ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé sieht einen Unterschied zwischen Berufs- und Freizeitradverkehr. ÖAMTC

Unterm Strich trugen 40 Prozent der Radfahrenden und zwölf Prozent der Scooter-Fahrenden einen Helm. “Bei klassischen Radfahrenden betrug die Helmtragequote 37 Prozent, beim E-Bike 55 Prozent, bei E-Scooter-Fahrenden zwölf Prozent”, fasst ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé zusammen. Bei Leih-Scootern lag die Quote faktisch bei null Prozent. Positiv aufgefallen sind dagegen junge Eltern mit E-Lastenfahrrädern samt Kindern, die sehr oft mit Helm unterwegs waren.

Bregenz im Führungsfeld

Große Unterschiede zeigten sich auch im regionalen Vergleich: Am höchsten war die Helmtragequote von Radfahrenden in Linz mit 62 Prozent vor Wien (51 Prozent) und Bregenz (47 Prozent). Im Mittelfeld rangierten Salzburg (43 Prozent) und Graz (41 Prozent). Deutlich geringer war die Helmtragequote von Radfahrenden in Eisenstadt (30 Prozent), Innsbruck (21 Prozent), Klagenfurt (20 Prozent) und St. Pölten (16 Prozent).

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Alter und Nutzungsart ausschlaggebend

Aus Sicht des ÖAMTC sind die Unterschiede vielfältig: Neben der Fahrzeugart sind auch die Strecke, Tageszeit und Alter wichtige Faktoren. “Erhebungen an Freizeitstrecken brachten bei Radfahrenden eine Helmtragequote von 73 Prozent, an Alltagsstrecken 35 Prozent zutage”, betont Nosé. “An Strecken mit überwiegend gemischtem Radverkehr waren es 42 Prozent.” Er vermutet daher, dass der Helm am Weg ins Büro oder zu Geschäftsterminen eher als hinderlich empfunden wird als beim Freizeitsport.

Österreichweite Erhebung: So brav trägt man in Vorarlberg einen Helm auf dem Zweirad
Vor allem im städtischen Umfeld ist der Radhelm nicht so oft zu sehen wie auf den Freizeitrouten. VN/Paulitsch

Dass die Helmnutzung auch nach Altersklassen unterschiedlich stark ausgeprägt ist, lässt sich anhand der Unfallstatistik für das Jahr 2023 gut erkennen: Die Gruppe der verunglückten 15- bis 24-jährigen Radfahrenden weist mit 34 Prozent die geringste Helmtragequote aller Altersgruppen auf, gefolgt von den Senioren über 85 Jahre (35 Prozent). Die Gruppe der verunglückten 55- bis 74-Jährigen trug mit 55 Prozent am häufigsten einen Helm.

Insgesamt stieg die Zahl der Unfälle mit Personenschaden mit Beteiligung von Rad- und E-Bike-Fahrenden in den vergangenen zehn Jahren um 42 Prozent, Alleinunfälle, wie z. B. Stürze, nahmen sogar um 112 Prozent zu, verweist der ÖAMTC auf Zahlen der Statistik Austria. “Die Infrastruktur muss mit dem steigenden Radverkehrsaufkommen einhergehen”, fordert Nosé im Namen des ÖAMTC. Doch selbst wenn die Infrastruktur radfreundlicher würde und im Verkehr eine neue Kultur des rücksichtsvollen Miteinanders durchsetzen könnte, brauche es den Helm zur eigenen Absicherung. Er verweist zudem auf ein kürzlich veröffentlichtes OGH-Urteil, dass auch Minderungen des Schmerzensgeldes bei E-Bike-Fahrenden schlagend werden können, wenn sie keinen Helm getragen haben.

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