Temporeduktion bei Schlechtwetter: Kontrolldruck in der dunklen Jahreszeit

Mobilität / 30.11.2025 • 13:55 Uhr
Temporeduktion bei Schlechtwetter: Kontrolldruck in der dunklen Jahreszeit
Witterungsbedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen wie hier auf der L 204 sind an der Zusatztafel für Eisbildung, Schneelage und nasser Fahrbahn (nicht Niederschlag) erkennbar. VN

Bei nasser Fahrbahn gelten etwa rund um Dornbirn oft reduzierte Geschwindigkeitsbegrenzungen. Blitzer suchen jene, die diese Vorgabe ignorieren.

Bregenz Mit der dunklen und nassen Jahreszeit drohen wieder auf manchen Straßen besonders herausfordernde Fahrbedingungen. Oft genug werden an solchen Abschnitten witterungsbedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen verhängt – und auch durch mobile Blitzer kontrolliert.

So bemerkten manche Lustenauer einen erhöhten Kontrolldruck auf der L 204 zwischen dem Messepark und dem Millennium Park. “Grundsätzlich muss man jederzeit mit (mobilen) Geschwindigkeitsmessungen rechnen”, erinnert die Landespolizeidirektion Vorarlberg. Und witterungsbedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen werden nicht ohne Grund verhängt. “Es handelt sich meist um Unfallhäufungspunkte, die durch eine Reduzierung des Tempos weitgehend entschärft werden können.”

Temporeduktion bei Schlechtwetter: Kontrolldruck in der dunklen Jahreszeit
Tempo 100 ist auf Vorarlbergs Landesstraßen die Ausnahme, der Standard ist Tempo 80. Bei schlechten Fahrbedingungen gilt hier jedoch Tempo 70. VN

So auch die L 204 zwischen Lustenau und Dornbirn. Im Bezirk Dornbirn wird sie gern als Schnellstraße bezeichnet, faktisch ist sie trotz ihrer Zweispurigkeit und der Leitschienen jedoch eine normale Landesstraße wie jede andere auch. In den vergangenen Jahren wurde sie auch baulich stark verändert: In Fahrtrichtung Dornbirn ist die L 204 überwiegend einspurig mit einer Maximalgeschwindigkeit von 70 km/h. In Richtung Lustenau ist sie über weite Teile noch zweispurig, Tempo 100 gilt jedoch nur bei gutem Wetter. Bei nasser oder verschneiter Fahrbahn gilt ebenfalls Tempo 70, 30 km/h weniger.

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Nass, nicht feucht

Ab wann eine Straße nass und nicht mehr feucht ist, hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. Dies wurde der Judikatur überlassen: So gilt nach der bisherigen Rechtsprechung eine Straße als nass, sobald ein Wasserfilm die gesamte Fahrbahn bedeckt, sprich sich nicht nur ein paar Pfützen gebildet haben. Erkennbar ist dies an der Wasserfahne des vorausfahrenden Fahrzeuges.

Unfälle mit Personenschaden der letzten zehn Jahre auf der L 204 zwischen Dornbirn und Lustenau

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