Wo auch kein Schutzbrief mehr hilft

Motor / 01.08.2014 • 13:03 Uhr
Mietautos: Mobilitäts-Garantie im Vorfeld abklären. Foto: dpa
Mietautos: Mobilitäts-Garantie im Vorfeld abklären. Foto: dpa

Pannen bei Mietautos im Ausland: Keine kostenlose Hilfe durch Autofahrerclubs.

Schwarzach. (VN-mig) Rauch aus dem Motorraum. Das schicke Mietauto auf der Ferieninsel bleibt an einer ungünstigen Stelle weitab von der eigenen Unterkunft liegen. So etwas kann einem den Urlaub ganz schön vermiesen. Vor allem, wenn man auf eine kostenlose Abschlepphilfe vergebens wartet. Der heimische Schutzbrief der Automobilclubs hilft in so einem Fall nämlich nicht. Das wissen allerdings die wenigsten.

„Gewerbliche Mietwagen sind aus dem Leistungsangebot grundsätzlich ausgeschlossen“, bestätigt Jürgen Wagner vom ÖAMTC Vorarlberg auf VN-Anfrage. Das würde den Rahmen sprengen. Damit würde man alle Autovermieter aus ihrer Verantwortung nehmen.

Die meisten arrivierten Mietautofirmen bieten selbst eine entsprechende Mobilitäts-Garantie. „Das gilt es allerdings rechtzeitig abzuklären“, sagt Wagner. Anders schaut es bei Autos aus, die von kleinen oder unbekannten Anbietern stammen. Hier ist man im Falle des Falles dann auf sich selbst gestellt, so der ÖAMTC-Sprecher weiter.

Im eigenen Land drückt man beim ÖAMTC auch dann ein Auge zu, wenn das Mitglied mit einem Mietauto unterwegs ist und das Auto streikt, spricht Jürgen Wagner eine entsprechende Kulanz an.

Tipps vom ÖAMTC

Für den Auslandsaufenthalt hat der ÖAMTC einige Tipps zusammengestellt, um der Mietauto-Falle zu entgehen.

» Grundsätzlich sollte jeder Mieter vor Fahrtantritt durch einen Rundgang ums Auto den technischen Zustand des Fahrzeugs selbst überprüfen. Selbst kleinere Mängel sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, empfiehlt der Autofahrerclub.

» In der Regel bekommt man den Mietwagen vollbetankt, dennoch sollte man im Vorfeld die Tankregelung abklären.

» Wichtig ist vorab zu klären, wer mit dem Auto fahren darf: Scheint nur ein Fahrzeuglenker im Mietvertrag auf, besteht auch nur für diese eine Person Versicherungsschutz, so der ÖAMTC.

» Es muss im Vorfeld abgeklärt werden, welche Art der Versicherungsleistungen gegeben sind.

» Im Falle einer Panne entscheidet meist der Vermieter über die Maßnahmen. Arrivierte Mietgesellschaften stellen nach Ausfall eines Mietautos in den meisten Fällen einen gleichwertigen Ersatz. Diese „Mobilitätsgarantie“ ist aber vor Vertragsabschluss zu klären, so die Experten des Autofahrerclubs weiter.