Prozess gegen syrischen “Foltergeneral” in Wien begonnen

Ticker / 01.06.2026 • 16:03 Uhr

Am Montag hat am Landesgericht Wien der Prozess gegen zwei frühere Vertreter des Regimes des im Dezember 2024 gestürzten syrischen Staatspräsidenten Bashar al-Assad begonnen. Ihnen werden Folter und weitere schwere Straftaten an 21 damals in Syrien inhaftierten Zivilisten vorgeworfen. Bei den Angeklagten handelt es sich um den Ex-Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes sowie den früheren Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa. Sie bekannten sich nicht schuldig.

Der erstangeklagte Khaled Al H. – er sitzt seit Ende 2024 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft – versuchte bei seiner Befragung am Montagnachmittag, seine Rolle im syrischen Staatsapparat kleinzureden. Zum Militär gegangen sei er, weil das für Menschen am Land “die schnellste Möglichkeit Geld zu verdienen” gewesen sei: “Ich war pubertär.” Er sei sofort zum Hauptmann ernannt worden, “weil ich gute Noten gehabt habe.” Seine Beförderung zum General in Raqqa im Jahr 2010 sei “ohne meinen Willen” geschehen. “Wenn man das ablehnt, ist es ein politisches Statement und man zerstört seine Karriere.” Auch habe er “keinen guten Draht” zu anderen hochrangigen Beamten und auch öfter “Konflikte” mit diesen gehabt.

Zum Geheimdienst versetzt worden sei der Druse, “weil das Regime Durchmischung wollte.” Ab Mai 2012 hätten in Raqqa immer freitags und von den Moscheen ausgehend Demonstrationen stattgefunden. “Alle Mitglieder der Ba’ath-Partei (Partei von Langzeitmachthaber Assad, Anm.) sind zu den Moscheen gegangen und haben sich gegen die Demonstranten gestellt”, ließ er den Arabisch-Übersetzer dem Richter mitteilen.

“Ich habe Verständnis für die Demonstranten gehabt”

Vor Gericht gab sich Khaled Al H. als Regimekritiker. “Ich persönlich habe Verständnis für die Demonstranten gehabt”, behauptete er. Eine Anordnung, gewaltsam gegen die Demonstrierenden vorzugehen, habe es nicht gegeben. Das berüchtigte Foltergerät “fliegender Teppich” kenne er nur “aus Videos”. “Vielleicht haben sie das vor mir versteckt”, meinte der Mann. Polizeiliche Anhaltungen hätten so ausgesehen, dass er die Festgenommenen lediglich ein Dokument unterschreiben haben lassen, “dass sie nie wieder demonstrieren gehen.” (…) “Ich habe Mitleid für das Volk gehabt, weil das Volk Unrecht erlitten hat.”

“Ich habe keinen einzigen Demonstranten mit Verletzungen gesehen”, behauptete der ehemalige General. Er könne aber “nicht ausschließen, dass ein Mitarbeiter ein Fehlverhalten an den Tag gelegt hat.” Er persönlich habe mit einer einzigen Ausnahme nie Gewalt gesehen bzw. Gewalt angeordnet: “Das wäre nicht in meinem Interesse, das wäre nicht meine Erziehung.” Jedwede Gewalt hätte er “sofort unterbunden.” Mit den Bildern und Berichten der Räumlichkeiten, in denen die Demonstranten festgehalten wurden, konfrontiert, meinte er: “Naja, ein Gefängnis ist ja nichts Optimales.”

Zweitangeklagter galt als “Todesengel”

“Die Bevölkerung in Raqqa hat gewusst, dass ich niemanden anhalten will”, versicherte Al H. Mitglieder der Ba’ath-Partei, und “Bedienstete des öffentlichen Dienstes” hätten Demonstranten von sich aus angehalten und “den Patrouillen übergeben”. Bei Einlieferungen in seine Einrichtung sei kein Demonstrant “über Nacht geblieben”. Bei diesen Patrouillen soll auch der Zweitangeklagte dabei gewesen sein, der in Raqqa laut Richter aufgrund dessen Brutalität unter dem Namen “Todesengel” bekannt war. Zusammengearbeitet hätten die beiden nie, man kannte sich nur “von Festen”, meinte Al H.

Der General behauptete, er habe im März 2013 dafür gesorgt, dass Raqqa “friedlich” der Freien Syrischen Armee (FSA) übergeben wurde. Er habe “mit der FSA ausgemacht, dass die einmarschiert in der Stadt und so wenig Opfer wie möglich erfolgen und ich am 3. März am Morgen gehe.” Das Ganze abzustimmen, habe “Monate gedauert”. Auf die Frage, wie ihm das gelungen sei, obwohl zahlreiche Militärkräfte in der Stadt stationiert waren, erklärte Al H.: “Das Militär war eingekesselt.” Die Soldaten seien auch nur in bestimmten Gebieten stationiert gewesen. Er habe “es veranlasst, dass die die Stadt einnehmen, damit keine Zivilisten umgebracht werden. (…) Das war mein Ziel, das habe ich erreicht. Das Ziel war, die Zivilisten zu schützen.”

Der Zweitangeklagte wollte selbst heute vor Gericht nichts sagen und auch keine Fragen beantworten, er ließ lediglich eine Stellungnahme verlesen, in der er zu Protokoll gab, selbst nicht Teil der Kommission gewesen zu sein, die gefoltert habe. “Ich habe gesehen, was die Soldaten angerichtet haben, das war für mich der Grund zu fliehen.” Die Demonstranten hätten nur Freiheit gerufen: “Dann habe ich vier Monate lang meine Flucht vorbereitet”. Er sei nie bei der Gefangennahme von Demonstranten involviert gewesen. Auf die Frage, warum ihm das auf Social Media-Plattformen vorgeworfen werde, erwiderte er, dass sich jemand an ihm “rächen” wollte. Diese Anschuldigungen würden auch “NGOs in Europa” verbreiten, denen der Zweitangeklagte eine Nähe zum IS unterstellt. Außerdem habe jemand anderer seinen Namen verwendet. “Ich habe nie Menschen gefoltert oder getötet. Ich war nicht bei der Unterdrückung von Demonstrationen beteiligt.”

Staatsanwalt betonte “große Herausforderung”

Der Staatsanwalt hatte eingangs der Verhandlung die “große Herausforderung” betont, die sich im gegenständlichen Fall bei der Strafverfolgung ergeben habe. Erstmals würden vor einem österreichischen Gericht “die Verbrechen des syrischen Regimes” und “Maßnahmen, die im Strafvollzug gegen die Zivilbevölkerung gesetzt wurden” aufgearbeitet. Bisher habe es in diesem Zusammenhang “weltweit sehr wenige Verfahren, in denen Urteile ergangen sind”, gegeben. Der Staatsanwalt verwies auf Gerichtsentscheidungen in Deutschland und Schweden. Derzeit fände in Syrien ein Prozess gegen einen Cousin von Assad statt.

Inkriminiert sind Folterungen am Beginn des Bürgerkriegs in den Jahren 2011 bis 2013. Es gehe um “Gewalt als systematisches Mittel”. In Syrien sei die Anwendung von Folter in Gefängnissen Alltag gewesen, hielt der Staatsanwalt fest. Der Erstangeklagte habe diesbezüglich “direkt Befehle aus Damaskus erhalten”. Wer in den Verdacht geriet, Kontakt zur Opposition zu haben oder mit dieser zu sympathisieren, sei zunächst zum Geheimdienst gebracht, dann der Kriminalpolizei und schließlich einer so genannten Sicherheitskommission vorgeführt worden.

Es habe in Syrien “standardisierte Foltermethoden” gegeben, führte der Staatsanwalt aus. Gefangene seien beispielsweise nach überstandenen “Prügelorgien” mit einem grünen Schlauch abgespritzt und geschlagen worden. “Hier sind zwei Leute, die wussten, was sie tun”, bemerkte der Staatsanwalt über die beiden Angeklagten. Sie hätten bewusst bewaffnet im Stadtgebiet von Raqqa patrouilliert und sich öffentlich inszeniert.

Anklagevertreter betonte Rolle der NGOs

Der Anklagevertreter betonte, dass es ohne engagierte NGOs – darunter Amnesty International, CEHRI (Centre for the Enforcement of Human Rights International), CIJA (Commission for International Justice and Accountability) und Human Rights Watch -, die sich der Sache angenommen hätten, nicht zum Prozess am Wiener Landesgericht gekommen wäre. “Die Privatbeteiligtenvertreter treten nicht mit dem Ziel der Vergeltung vor Gericht. Was sie anstreben, ist ein faires Verfahren”, sagte Tatiana Urdanetta-Wittek von CEHRI, die unmittelbar 18 Betroffene vertritt.

Nadja Lorenz, Vertreterin von zwei Opfern, ergänzte, dass die Betroffenen mittlerweile über ganz Europa verstreut sind. “Es sind in diesem Verfahren zwar Individuen angeklagt, aber der Hintergrund, die Unterdrückung Aufständischer durch das syrische Regime, das steht hier auch zur Debatte.”

Angeklagte bekennen sich nicht schuldig

Ganz anders stellten die Vorgänge die beiden Verteidiger dar. “Mein Mandant hat niemals Gewalt gefördert oder befördert. Er hat Folter nicht gebilligt”, sagte Timo Gerersdorfer, Verteidiger des Erstangeklagten. Al H. sei nicht Teil der Sicherheitskommission gewesen, die für Verhöre zuständig gewesen war.

Auch für Philipp Wolm, Verteidiger des Zweitangeklagten, fehlen die Beweise. Es ehre die NGOs, “dass sie das vorbereiten, aber sie sind keine Ermittlungsbehörden”, meinte Wolm weiter.

Operation “White Milk” brachte H. nach Österreich

Khaled Al H. wurde aufgrund eines Deals mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad (Operation “White Milk”) 2015 von mehreren Beamten des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nach Österreich gebracht und später auch bei seinem Asylverfahren unterstützt. Der zweitangeklagte Metalltechniker befindet sich dagegen auf freiem Fuß. Beide waren zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt unbescholten, der Zweitangeklagte hat allerdings eine Verurteilung wegen Gewalt am Arbeitsplatz vorzuweisen, was ihm im Falle eines Schuldspruchs eine Zusatzstrafe einbringen würde.

Völkerrecht verpflichtet Österreich zur Strafverfolgung

Für den ganzen Prozess herrscht Film- und Fotoverbot. Im Laufe der Verhandlung werden zahlreiche, mutmaßliche Opfer aus ganz Europa und auch aus Syrien – einige gingen nach dem Fall Assads zurück in ihr Heimatland – nach Wien kommen und vor Gericht aussagen. Die Zuständigkeit des Wiener Landesgerichts für die von Nichtösterreichern mutmaßlich im Ausland begangenen Straftaten ergibt sich aus völkerrechtlichen Verträgen, die Österreich dazu verpflichten, sowie den Wohnsitzen der Angeklagten, die zuletzt in Wien gemeldet waren bzw. sind. Verjährt sind die inkriminierten Taten deswegen nicht, weil die an sich zehnjährige Verjährungsfrist durch gesetzte Ermittlungsmaßnahmen und die ersten Beschuldigteneinvernahmen gehemmt wurde.

Dem Erstangeklagten liegen die Verbrechen der Folter, der schweren Nötigung, der geschlechtlichen Nötigung und eine Vielzahl an schweren Körperverletzungen zur Last. Dem Zweitangeklagten werden schwere Körperverletzung, schwere Nötigung sowie geschlechtliche Nötigung vorgeworfen. Im Fall von anlagekonformen Schuldsprüchen drohen beiden bis zu zehn Jahre Haft.

Unter den zahlreichen Zeugen – bis Juni sind 13 Verhandlungstage anberaumt – werden auch zwei frühere Mitarbeiter, die unter der Befehlsgewalt des Erstangeklagten waren, aussagen. Der Prozess wird morgen um 12.30 Uhr mit der Zeugenbefragung eines Vertreters von CIJA aus Den Haag fortgesetzt.