Prozess gegen Simon Tschann geht in die nächste Runde

Politik / 18.06.2026 • 14:32 Uhr
Prozess gegen Simon Tschann geht in die nächste Runde
Simon Tschann und seine Verteidiger haben Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht. Der Fall liegt wieder beim OGH. VN/Hartinger

Bald wird sich der Bludenzer Bürgermeister wieder mit der Justiz auseinandersetzen müssen.

Bludenz Der Prozess gegen Simon Tschann wird fortgesetzt. Nachdem Tschann im Februar im zweiten Anlauf erneut erstinstanzlich verurteilt wurde, bekämpft der Bludenzer Bürgermeister das Urteil erneut. Die Nichtigkeitsbeschwerde sei eingereicht worden, bestätigt er auf VN-Anfrage. Laut ORF Vorarlberg wird auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen. Dann geht der Akt zum Obersten Gerichtshof (OGH). Wann dort schließlich eine Entscheidung fallen wird, ist unklar.

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Damit zieht sich die Causa weiter in die Länge. Im Dezember 2024 stand Tschann erstmals vor Gericht. Das Landesgericht in Feldkirch sprach ihn wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beurkundung schuldig. Schon damals meldete Tschann Berufung an – und bekam Recht. Der OGH hob das Urteil im November 2025 auf – also fast elf Monate nach dem Prozess in Feldkirch. Vom Vorwurf der falschen Beurkundung wurde Tschann komplett freigesprochen, den Amtsmissbrauch musste das Landesgericht neuerlich verhandeln. Der OGH warf dem Gericht vor, das Urteil mangelhaft begründet zu haben. Im Februar fasste Tschann erneut eine Verurteilung aus und kündigte wieder postwendend Berufung an. Diese ist nun beim OGH eingelangt. Eine weitere Verhandlung i Wien dürfte also bevorstehen. Bis dahin könnte, mit Blick auf die Dauer beim ersten Mal, allerdings noch einige Zeit vergehen.

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Das Delikt liegt Jahre zurück. Es geht um ein Bauprojekt in Bludenz, bei dem Tschann ohne vorherige Prüfung einer kritischen Stellungnahme eines Sachverständigen den Baubescheid ausgestellt und diesen Schritt nicht begründet habe. Nach einer Anzeige aus dem Umfeld der Bludenzer SPÖ startete die Staatsanwaltschaft im Frühjahr 2022 die Ermittlungen, die schließlich zweimal zu erstinstanzlichen Urteilen führten. Nachdem das erste aufgehoben wurde, musste sich Tschann im Jänner 2026 erneut verantworten. Nachdem er Diversion angeboten hatte, vertagte das Gericht die Verhandlung, um sie am 24. Februar fortzusetzen. Tschann wurde erstinstanzlich zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf drei Jahre Bewährung sowie einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt. Dieses Urteil bekämpft er nun erneut.

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