Die Festspieleröffnung und die Klimakleber

Es wäre nicht weit hergeholt, bei der Festspieleröffnung mit Protesten von Extinction Rebellion zu rechnen. Die Polizei lässt sich nicht in die Karten schauen.
Bregenz Die nahende Eröffnung der Bregenzer Festspiele beschäftigt nicht zuletzt die Sicherheitskräfte. Schließlich wird der offizielle Akt am Mittwoch durch seine Medienpräsenz über die Landesgrenzen hinweg auch für Protestkundgebungen interessant. 2021 protestierten am Rande der Eröffnung Kritiker der Pandemiemaßnahmen, ähnliches droht heuer wohl durch die Klimaschutzaktivisten von Extinction Rebellion.

Eine Möglichkeit, der sich auch die Veranstalter bewusst sind. Entsprechend lassen sich die Bregenzer Festspiele und die Landespolizeidirektion nicht in die Karten des Sicherheitskonzeptes blicken. “Zur Festspieleröffnung wurde in enger Zusammenarbeit und Absprache mit der Stadt, dem Veranstalter, dem Land Vorarlberg und der Bezirkshauptmannschaft Bregenz ein umfangreiches Sicherheitskonzept erarbeitet”, betont die Landespolizeidirektion. Der Bregenzer Festspielen liegen zumindest keine Ankündigungen von Protestkundgebungen vor, betont Festspielsprecher Axel Renner.
Eine Frage des Hausrechts
Bei den Protesten im und vor dem Landtag bei den vergangenen beiden Landtagssitzungen kam die Rolle des Hausrechts auf. Denn im öffentlichen Raum ist die Polizei direkt für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit verantwortlich. Im Privateigentum greift das Hausrecht des Eigentümers, in diesem Fall des Festspielgebäudes die Bregenzer Festspiele. Entsprechend unterschiedlich müsste das Vorgehen sein, falls es zu Protesten auf dem Festspielplatz als öffentlicher Raum und im Festspielgebäude als Privatbesitz kommt.
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Bei einer Protestaktion auf dem Privatgelände der Festspiele müssten zuerst diese versuchen, ihr Hausrecht durchzusetzen, etwas mit eigenem Sicherheitspersonal. Erst wenn diese Versuche scheitern, kann an sich die Polizei hinzugezogen werden, der Zeitverlust ist vorprogrammiert. “Die Polizei müsste dann auf Basis des Sicherheitspolizeigesetzes prüfen, ob sie eingreifen darf”, erklärt Verfassungsjurist Peter Bußjäger. Dies wäre etwa der Fall, wenn eine Gefährdung von Personen oder Eigentum vorliegt oder ein straf- oder verwaltungsrechtliches Vergehen vorliegen dürfte. So könnte man den Protestierenden ihren Protest im privaten Raum als Nötigung auslegen, das Versammlungsrecht greift nur im öffentlichen Raum. Für die Sicherheit der höchsten Würdenträger der Republik, etwa Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Karl Nehammer, ist deren Personenschutz zuständig.
Schadensersatzklagen als Optionenbegrenzer

Ein Protest innerhalb des Festspielgebäudes hätte aber eventuell unangenehmere Folgen für die Klimaschützer, als es im Landtag war. “Da es sich um Privatbesitz handelt, sind die Spielräume des Eigentümers viel größer”, warnt Bußjäger. So wären Schadenersatzforderungen oder Besitzstörungsklagen als Folge von Protestmaßnahmen auf dem Privatgrund der Bregenzer Festspiele durchaus im Rahmen des Möglichen. Eine Störung einer Aufführung der Festspiele würde dann den Protestierenden schnell teuer kommen können.