Frau stürzte auf Weg zum Sessellift – Betreiber haftet

02.04.2024 • 09:30 Uhr
ABD0062_20201229 – HINTERSTODER – …STERREICH: ZU APA0284 VOM 29.12.2020 – Die Skigebiete Hinterstoder und Wurzeralm haben am Dienstag, 29. Dezember 2020, ihr Corona-Sicherheitskonzept erweitert, nachdem in den letzten Tagen ein Ansturm an Wintersportlern bewŠltigt werden musste. Statt 1.000 wurden nur noch 850 ParkplŠtze freigegeben. Im Bild Skifahrer am Parkplatz im Gebiet Hinterstoder-Hšss. – FOTO: APA/FOTOKERSCHI.AT […]
Auch Parkplätze in Skigebieten können riskant sein. APA/FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR

Weil Parkplatz unzureichend gestreut war, kam die 49-Jährige zu Sturz.

Feldkirch Die Oberländerin ist selbstständige Geschäftsfrau, zum Ausgleich geht sie gerne Ski fahren. Sie besitzt einen Dreitälerpass und so wollte sie auch im März vor zwei Jahren in dem ihr bestens bekannten Skigebiet in ihrer Nähe auf die Piste. Bereits beim Aussteigen aus dem Wagen bemerkte die Autolenkerin, dass der Boden äußerst glatt und rutschig war. Sie fragte noch, ob sie nicht an einer anderen Stelle parken dürfe, der Platzanweiser verwies sie jedoch auf den geschotterten Parkplatz.

Rechtsanwalt Jan Rudigier
 Jan Rudigier freut sich über den Prozessausgang. EC

Dort erfolgt keine „Schwarzräumung“ also, die Entfernung des Schnees bis auf den Asphalt, sondern eine „Weißräumung“, das heißt, es bleibt eine weiße Schneeoberfläche bestehen und es wird Split aufgebracht, um ein Rutschen zu verhindern. Durchgeführt wird dies durch eine von der Liftbetreiberin beauftragten Erdbaufirma. „An jenem Tag gab es zahlreiche punktuelle und großflächige Vereisungen“, erklärt Rechtsanwalt Jan Rudigier den Sachverhalt.

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Der Rechtsanwalt informiert sich regelmäßig über aktuelle Fälle EC

Ausgerutscht

Am 6.3. waren bereits einige Autos über den Split gefahren, weshalb sich dieser in den Schnee drückte und oberflächlich keine rutschhemmende Wirkung des Streusplits mehr bestand. Die Frau war – wie in einem Skigebiet üblich – mit Skischuhen, Helm, Ski und Stöcken unterwegs, als sie auf der glatten Oberfläche ausrutschte, auf den Rücken fiel und sich schwer verletzte. Es kam zu einem Bruch des Wadenbeinköpfchens und einem Teilriss des vorderen Kreuzbandes. Sie hatte Schmerzen, benötigte im Haushalt Hilfe und war in ihrer Bewegung zeitweilig stark eingeschränkt. Ihr Anwalt Jan Rudigier klagte ein Schmerzengeld von 7150 Euro ein. Dazu 2646 Euro für die Behinderung bei der Hausarbeit. Insgesamt belief sich die Klagsforderung auf 10.542 Euro.

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Gericht entschied

Ein meteorologisches, ein medizinisches und ein winterdienstliches Gutachten wurden eingeholt. „Daraus ergab sich, dass der Liftbetreiber den Parkplatz nicht in einem verkehrssicheren Zustand hielt“, zitiert Rudigier aus dem Urteil, das seine Klagsforderung bestätigte. Das Landesgericht Feldkirch hielt somit eine schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung fest. Der letzte „winterdienstliche Einsatz erfolgte mehr als eine Woche vor dem Sturz. Zudem fand keine tägliche Kontrolle des Parkplatzes statt“, bemängelte das Gericht. Gerade weil in dieser Höhe Frost und Tauwetter einander abwechseln, muss man von Glatteisgefahr ausgehen. Es wäre zumutbar gewesen, Split nachzustreuen. Ein Mitverschulden der Klägerin liegt nicht vor, denn sie konnte keinen alternativen, sichereren Weg wählen. Dass sie Skischuhe trug, sei auf dem Weg zum Lift „zu erwarten“, so das Urteil. „Meine Mandantin ist froh, dass sie die 10.542 Euro zugesprochen bekam“, freut sich Rudigier über den Prozesserfolg.

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 Für Klienten sind Prozesse mühsam, für Rudigier ist es Alltag EC