Gemeinden sollen in der Raumplanung mehr Möglichkeiten bekommen

Wenn es nach ÖVP und Grünen geht, soll die Vertragsraumordnung auf neue Beine gestellt und damit abgesichert werden. Doch die notwendige Verfassungsmehrheit gibt es noch nicht.
Wien, Bregenz Die Koalitionsparteien planen eine weitere wohnbaupolitische Reform. Es geht um mehr Kompetenzen für die Landtage. Diese sollen den Gemeinden künftig mehr Spielräume im Rahmen der sogenannten „Vertragsraumordnung“ geben können. Dabei handelt es sich um zivilrechtliche Verträge zwischen Gemeinden und Bauträgern bzw. Grundstückseigentümern. Beispielsweise benötigt ein Bauträger für ein Projekt eine Umwidmung in Bauland, die Gemeinde beschließt diese aber erst, wenn der Bauträger einen Vertrag unterzeichnet – inklusive empfindlicher Vertragsstrafe. Darin verpflichtet sich der Projektwerber zum Beispiel, auf dem Grundstück einen öffentlichen Kinderspielplatz zu errichten.
Absicherung gelebter Praxis
Die Gemeinden hätten dieses Instrument zwar bisher schon gerne genutzt, heißt es von mehreren Seiten zu den VN: „Die Praxis läuft eh in die Richtung“, sagt Verfassungsjurist Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck den VN. Ob aber die Verknüpfung der Umwidmung – einer hoheitlichen Tätigkeit der Gemeinde – mit dem zivilrechtlichen Vertrag zulässig war, ist strittig: „Ursprünglich war das Instrument so konzipiert, dass die Umwidmung rechtlich Gegenstand des Deals war. Die Gemeinde konnte in den Vertrag schreiben, dass sie das Grundstück umwidmet, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden“, sagt Bußjäger. Und diese zwingende Verknüpfung von Hoheitsakt und Vertrag wurde wegen mangelndem Rechtsschutz für den Grundstückseigentümer aufgehoben.

Eine Verankerung dieses Instruments der Vertragsraumordnung in der Verfassung, wie es die Koalition nun plant, würde mehr Rechtssicherheit dafür schaffen: „Aus der Perspektive der Raumordnung ist das gut. Die Bedenken der Grundeigentümer werden aber nicht ausgeräumt, für die können es weiter Knebelungsverträge sein“, sagt Bußjäger. Und die Grundlage dafür könnte sich wohl der Verfassungsgerichtshof anschauen. Ist aber gegen die Verträge etwa ein ausreichender Rechtsschutz vorgesehen, könnte das Instrument vor dem Höchstgericht halten, glaubt der Verwaltungsjurist.

Nina Tomaselli, Wohnbausprecherin der Grünen, sagt den VN: „Wer etwas von der Gemeinde will, muss etwas zurückgeben. Eigentum verpflichtet. Auf den einzelnen Projektwerber kommen mehr Verpflichtungen zu, um die Interessen aller besser zu schützen.“
Ein Schritt in richtige Richtung
Gemeindeverbandspräsidentin Andrea Kaufmann sagt den VN, dass diese Verträge bereits jetzt gerne genutzt würden: „Das ist ein gutes Instrument, auch wenn man zum Beispiel ein paar Meter eines Grundstücks für eine Radwegverbindung nutzen möchte.“ Nur seien eben diese rechtlichen Fragen offen, „inwieweit das Verknüpfen des Vertrags mit der Widmung zulässig ist“. Würde das Parlament in Wien das ändern, sei das ein Schritt in die richtige Richtung.

Ob es das aber auch tut, steht noch in den Sternen. Der Verfassungsänderung muss entweder SPÖ oder FPÖ zustimmen. Nur die Freiheitlichen betonten bereits zu Beginn des parlamentarischen Prozesses, strikt gegen die Änderung zu sein.