Grenzgänger ärgern sich über “Ungerechtigkeiten” bei Pensionen

Vorarlbergs Grenzgänger blitzten mit Ideen zu Steuererleichterungen beim Finanzministerium ab.
Wien Vorarlbergs Grenzgänger unternahmen einen neuen Versuch, um steuerliche Benachteiligungen bei Pensionen aus dem Ausland zu beenden. Betroffen sind laut dem Verband der Grenzgänger in Vorarlberg 50.000 Menschen, die in der Schweiz, Deutschland oder Liechtenstein gearbeitet haben und die insgesamt 300 Millionen Euro Pension erhalten. Hans Isak ist einer von ihnen. “Ich bin von der Politik enttäuscht”, sagt er den VN.
Steuernachteile
Der 68-Jährige, der sich ebenfalls beim Verband der Grenzgänger engagiert, hat 32 Jahre in Österreich und 13 Jahre in der Schweiz gearbeitet. Unter anderem war er Abteilungsleiter in Österreich sowie Chef der Logistik und im Verkaufsinnendienst in der Schweiz. Er erhält aus beiden Ländern eine Pension, den Großteil aus Österreich. “Daher ist es bei mir nicht so prekär”, sagt er.
In Österreich werden Pensionen 14-mal pro Jahr ausbezahlt, ein Sechstel des Jahresbezuges wird steuerlich begünstigt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Die Schweizer Pension wird zwölf Mal ausgezahlt und damit wird das Jahreseinkommen höher besteuert. Isak schlüsselt auf, dass es bei ihm etwa 4000 Schweizer Franken, das sind aktuell etwa 4114 Euro, betrifft, die er mit 40 Prozent, statt nur mit sechs Prozent besteuern muss. Für Menschen, die einen Großteil ihrer Erwerbstätigkeit im Ausland gearbeitet haben, seien die tatsächlichen Netto-Pensionen schlussendlich niedriger.
Senioren im Heim betroffen
Aber nicht nur die ungleiche Versteuerung ist den Grenzgängern ein Dorn im Auge. “Wenn man im Seniorenheim wohnhaft ist, wird die 13. und 14. Auszahlung der österreichischen Pension als Taschengeld an die Pensionistinnen und Pensionisten ausbezahlt. Dies ist für die ausländischen Pensionen aus Deutschland und der Schweiz nicht der Fall, da diese lediglich zwölf Mal ausbezahlt werden”, erläutert Isak. Pensionen aus Liechtenstein werden übrigens 13 Mal ausbezahlt.
Aktuell pendeln 18.000 Menschen zum Arbeiten ins benachbarte Ausland.
Im Finanzministerium abgeblitzt
“Es hat ein Jahr Vorbereitungszeit benötigt, bis wir den Termin mit Finanzminister Magnus Brunner bekommen haben. Leider hat er kurzfristig abgesagt”, sagt Herbert Fechtig vom Vorarlberger Verein der Grenzgänger. Seine Kollegen und er reisten mit dem Vorschlag nach Wien, den jährlichen Gesamtbezug der Pension rechnerisch im Nachhinein in laufende und sonstige Bezüge „aufzuteilen“ und damit ebenfalls steuerliche Begünstigungen zu erreichen.

Eine zweite Alternative, die der Verein der Grenzgänger vorschlägt, ist ein Grundfreibetrag nach Paragraf 10 des EStG. Den Grenzgängern schwebt ein Betrag von “4500 Euro pro Jahr” vor, so Fechtig. Mit den Vorschlägen blitzten sie bei den zuständigen Beamten im Finanzministerium ab.
“Unverhältnismäßiger Vollzugsaufwand”
Aus dem Finanzministerium wird auf VN-Nachfrage erklärt, dass die nachträgliche, rein rechnerische Aufteilung des Gesamtbezuges in laufende und sonstige Bezüge für die Anwendung der „Sechstelbesteuerung“ nicht ausreicht. “Dies wurde auch durch den Verfassungsgerichtshof mehrfach bestätigt”, informiert ein Sprecher des Ministeriums.
Dem Wunsch nach einer abweichenden Sonderregelung im Einkommensteuerrecht konnte “aufgrund der einhelligen Auffassung der Fachebene, dass eine zusätzliche Ausnahmebestimmung zu einer erheblichen Bürokratisierung und einem unverhältnismäßigen Vollzugsaufwand führen würde, nicht näher getreten werden”. Eine derartige Regelung würde auch notwendigerweise einen Bruch des gesamten Systems der Besteuerung der sonstigen Bezüge bedeuten.
“Das Bundesministerium für Finanzen spricht sich für eine strukturelle Vereinfachung der Lohnverrechnung, nicht für zusätzliche Komplexität aus”, heißt es. Gleichzeitig signalisiert das Finanzministerium Bereitschaft, weitere Lösungsansätze zu prüfen.