Wenig Gehör für den Wunsch nach mehr Geld

Statt Aufstockung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung haben aus Landessicht andere Maßnahmen Priorität.
bregenz Wien Einmal mehr wird der Ruf nach einer neuerlichen Erhöhung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung laut. Derzeit gibt es bei einer Beschäftigung von zwei selbständigen Betreuungskräften 800 Euro, die Bund und Länder gemeinsam tragen. Vorarlberg hat nach der Abschaffung des Pflegeregresses in Pflegeheimen eine zusätzliche, sogenannte Top-up-Förderung eingeführt. Sie kann bis zu 660 Euro betragen. “Der Wegfall des Pflegeregresses machte einen Ausgleich im Bereich der ambulanten Betreuung erforderlich”, begründet Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne). Bewerkstelligt wurde das über das Sozialleistungsgesetz.
Prioritäten
Der Forderung nach mehr Förderung kann sie aber nur bedingt etwas abgewinnen. Für Wiesflecker haben zwei andere Maßnahmen oberste Priorität, nämlich Investitionen in die Pflegeausbildung sowie die Entlastung der Angehörigen durch den Ausbau der ambulanten Dienste. Als Beispiele nennt sie Mehrstundendienste und Tagesbetreuungsangebote. Sie könnten Druck von pflegenden Angehörigen nehmen. Die Soziallandesrätin räumt ein: “Eine 24-Stunden-Betreuung geht ins Geld.” Gleichzeitig weist sie aber auch darauf hin, dass die Förderung dafür bereits von 500 auf 800 Euro angehoben und indexiert worden ist. “Der Staat bietet schon sehr viel Unterstützung”, bringt Katharina Wiesflecker auch die Aufstockung des Pflegefonds auf 1,1 Milliarden Euro ins Spiel.

Einkommensgrenzen
Die Zusatzförderung durch das Land beträgt 660 Euro monatlich, wenn zwei Betreuerinnen mitarbeiten. Bei einer Betreuungsperson sind es 330 Euro. Bei sehr geringem Einkommen können die Beträge auch etwas höher ausfallen. Es darf aber nicht mehr kosten als in einem Pflegeheim. Es bestehen zudem Einkommensgrenzen. Die Förderung ist niedriger, wenn jemand ein Einkommen von mehr als 1750 Euro im Monat hat. Lebt ein Partner oder eine Partnerin im Haushalt, liegt die Einkommensgrenze bei 2050 Euro. In jedem Fall braucht es eine Bestätigung des Casemanagements. Aus Sicht von Katharina Wiesflecker ist klar: “Bevor die Förderung wieder aufgestockt wird, müssen Ausbildungsoffensive und die Entlastung von pflegenden Angehörigen angegangen werden.”
Thomas Blaindorfer von der Vermittlungsagentur “Pflegebörse” hatte im APA-Interview eine Verdoppelung der Förderhöhe angeregt. Er schätzte, dass sich selbst die günstigeren Angebote nur rund 10 Prozent der Betroffenen leisten können. Als positives Beispiel hob er die zusätzliche Förderung des Landes Vorarlberg für die 24-Stunden-Betreuung hervor. Bereits im Juni hatte eine neue Plattform “Personenbetreuung” (aus Patienten-, Angehörigen-, Personal- und Anbietervertretungen) eine Erhöhung der Mittel gefordert.