Rasender Mexikaner mit 1000-PS-Ferrari auf der S16 ausgebremst

22.09.2024 • 16:35 Uhr
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Der ÖAMTC schleppte den beschlagnahmten “SF 90 Stradale” ab. Polizei

Mit “nur“ 76 km/h zu schnell: Polizei beschlagnahmte Supersportwagen eines Temposünders.

Bludenz Der mexikanische Staatsbürger nahm den Straßennamen „Arlbergschnellstraße“ wohl etwas zu wörtlich, als er am frühen Samstagnachmittag mit 156 Sachen auf der S16 unterwegs war. Dort gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Schnellster Ferrari aller Zeiten

Ein Kinkerlitzchen für den „SF 90 Stradale“ des Mexikaners. Immerhin gilt dieses Modell als der bisher schnellste Ferrari aller Zeiten. Mit 1000 PS unter der Haube bringt er es zu einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 340 km/. Er verfügt über einen der stärksten Hybridmotoren der Welt, schafft es in nur 2,5 Sekunden von 0 auf 100 km/h und kann je nach Ausstattung mehr als 700.000 Euro kosten.

Ein echter Hingucker auf den Straßen. Vor allem für die Beamten der Autobahnpolizeiinspektion Bludenz, als sie am Samstag auf der Schnellstraße Geschwindigkeitskontrollen durchführten. Da brauste der „Stradale“ mit 76 km/h zu schnell an ihnen vorbei. Der mexikanische Lenker des rasenden Boliden wurde sogleich angehalten.

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Der Supersportwagen trat nun eine Reise mit vorerst ungewisser Zukunft an.

Führerschein und Auto los

Der Mann ist nun nicht nur seinen Führerschein los (der wurde ihm an Ort und Stelle abgenommen), sondern auch seinen Supersportwagen. Nachdem bei ihm eine Sicherheitsleistung eingehoben worden war, stellten die Beamten auch den Ferrari sicher, um die Eigentumsverhältnisse abzuklären. Sprich, der „Stradale“ wurde bis auf Weiteres beschlagnahmt. Wie sich der Mexikaner dann weiters auf den Weg machte, ließ sich am Sonntag nicht mehr erurieren.  

Elfte Beschlagnahme

Die letzte Beschlagnahme eines „Raserautos“ auf der S16 fand Anfang September statt, als ein Italiener mit einem VW Tiguan mit 159 km/h erwischt wurde. Mit dem jüngst sichergestellten Ferrari handelt es sich bereits um das elfte Kfz (neun Autos und zwei Motorräder), das in Vorarlberg seit dem Inkrafttreten der 34. Straßenverkehrsnovelle am 1. März beschlagnahmt worden ist.  

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