Amalgam-Alternativen könnten in Vorarlberg eine Kassenleistung bleiben

10.12.2024 • 10:29 Uhr
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Die Finanzierung von Zahnplomben wurde in Österreich zum Zankapfel. DPA

Gute Aussichten auf Lösung des bundesweit strittigen Problems.

Dornbirn Füllungen im Seitenzahnbereich dürften für die Zahnpatienten in Vorarlberg auch nach dem Amalgam-Verbot, das 2025 in Kraft tritt, eine Kassenleistung bleiben. Dafür könnte das Abrechnungsübereinkommen sorgen, das seit vielen Jahren anstelle eines Kassenvertrags besteht. Nachdem die Verhandlungen zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Bundeszahnärztekammer über bessere Tarife für Amalgam-Alternativen gescheitert waren, wurde in Vorarlberg sowohl von der ÖGK-Landesstelle als auch der Landeszahnärztekammer eine separate Lösung in Aussicht gestellt. Beide Seiten betonten den Willen, die bislang gute Zusammenarbeit aufrechterhalten zu wollen. Das scheint, wie die VN in Erfahrung bringen konnten, gelungen. Konkret handelt es sich um Füllungen, die im Seitenzahnbereich verwendet werden. Im Frontzahnbereich war zahnfarbenes Füllungsmaterial, sogenanntes Composite, immer schon eine Kassenleistung.

Der Disput zwischen ÖGK und Bundeszahnärztekammer entzündete sich an den unterschiedlichen Meinungen, was die künftigen Materialien für den Seitenzahnbereich betrifft. Die ÖGK bestand auf Alkasit, die Bundeszahnärztekammer wollte ausschließlich Glasiomerzement als Kassenleistung akzeptieren.