Franz Fiedler: “Ob der Betrag 13.000, 300 oder 130.000 Euro ausmacht, hat keine Bedeutung”

Jurist Franz Fiedler bewertet die Argumentation der Verteidigung und die Verfahrensdauer in der Causa Wirtschaftsbund.
Schwarzach Am Dienstag kam die Causa Wirtschaftsbund vorerst zu einem Ende. Lange wurde ermittelt, am Schluss blieben 13.000 Euro für Weihnachts- und Abschiedsfeiern übrig, die der Wirtschaftsbund bezahlte. Die Angeklagten, darunter der einstige Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser, sind betreffend Vorteilsnahme und -zuwendung erstinstanzlich schuldig gesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der ehemalige Präsident des Rechnungshofes und Oberstaatsanwalt Franz Fiedler hat den VN vier Fragen zu dem Fall beantwortet.
Die Verteidigung argumentiert, dass Karlheinz Rüdisser sich nicht selbst anfüttern kann. Er war Obmann des Wirtschaftsbundes und Statthalter. Wie ist ihre rechtliche Einschätzung?
Fiedler Rein von der rechtlichen Beurteilung kann ich die die Verteidigungsstrategie nicht ganz nachvollziehen. Ich denke, dass die WKStA-Argumentation etwas für sich hat. Letztlich wurde diese auch vom Gericht geteilt.
Es war ein langes Verfahren, übrig blieben 13.000 Euro. Manche sagen, das war es nicht wert. Was sagen Sie dazu?
Fiedler Die Rechtfertigung, ob ein Verfahren geführt wird – ja auch geführt werden muss – ergibt sich daraus, dass ein Tatverdacht vorliegt und eine Verurteilungswahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent gegeben ist. Die Staatsanwaltschaft ist bei einer Anklage an Gesetze gebunden. Ob ein Betrag jedoch 13.000, 300 oder vielleicht auch 130.000 Euro ausmacht, ist dabei nicht von Bedeutung. Das heißt aber natürlich nicht, dass man sich endlos Zeit lassen kann.
Sind drei Jahre zu lang?
Fiedler Ob die Dauer von drei Jahren angemessen ist, kann ich im vorliegenden Fall nicht beurteilen, da ich keine Akteneinsicht habe. Ich kann aber aus meiner Erfahrung als Staatsanwalt berichten, dass es zu Verzögerungen kommen kann.
Die Verteidigung geht in Berufung. Ist ein anderer Ausgang zu erwarten?
Fiedler Rein akademisch-theoretisch halte ich diesen Schuldspruch für durchaus angemessen. Ob in nächster Instanz eine andere Argumentationslinie herangezogen wird, die zu einer anderen Beurteilung führt, kann ich aber nicht ausschließen.