Schlagzeile Handyverbot
Bildungsminister Wiederkehr plant ein Handyverbot an Schulen. Zuvor waren Kärnten und die Steiermark vorgeprescht und hatten im Grunde schon dasselbe angekündigt. Auch deutsche Bundesländer wollen die private Verwendung von Handys an Schulen verbieten. Gut 25 Jahre nach der Markteinführung von Smartphones reagiert also die Politik. Spät ist immer noch besser als gar nicht. Entsprechend groß sind auch die Schlagzeilen und damit die positive Resonanz für den tatkräftigen Bildungsminister.
Was keine Aufmerksamkeit findet: In der geltenden Schulordnung, die letztes Jahr erlassen wurde, steht in § 3 Absatz 4, dass „den Schulbetrieb störende Gegenstände“ nicht in die Schule mitgebracht werden dürfen. In den Erläuterungen wird davon gesprochen, dass solche „störenden Gegenstände“ auch Mobiltelefone sein können. Außerdem dürfen die Schulen im Rahmen Ihrer Hausordnung den konkreten Umgang mit Handys regeln.
Was ergibt sich daraus? Im Grunde existiert das Handyverbot bereits, nur wusste offenbar niemand, was damit anzufangen ist. Ein schönes Beispiel dafür, dass offenbar manche Vorschriften auf dem langen Marsch vom Ministerium bis zur einzelnen Schule irgendwo in der Schulbürokratie hängen bleiben. Oder will bloß niemand Verantwortung übernehmen und sich unbeliebt machen?
Nun gibt es eben eine neue Regelung bis zur achten Schulstufe, die verbietet, was eigentlich bisher schon verboten war. Außerdem will der Bildungsminister – vernünftigerweise – den Schulen im Rahmen ihrer Autonomie die Möglichkeit eröffnen, Ausnahmen festzulegen. Genau das war bisher auch schon möglich. Ehrlicher wäre daher zu sagen: „Wir machen ein paar Präzisierungen des bisherigen Verbots, damit sich die Schulen besser auskennen.“ Solche Neuigkeiten schaffen es aber nicht in die Schlagzeilen, sind daher wertlos und müssen durch Ankündigungen, die politische Entschlossenheit vortäuschen, ersetzt werden.
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und Universitätsprofessor in Innsbruck.
Kommentar