Weinbauer Möth nun vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen

06.08.2025 • 16:46 Uhr
Gericht
Am Mittwoch fand der neu aufgerollte Prozess gegen den Bregenzer Winzer am Landesgericht Feldkirch statt. Eckert (2)

Bregenzer Winzer war wichtig, nicht zu Unrecht als Tierquäler abgestempelt zu werden.

Feldkirch “Seit dem 16. Lebensjahr arbeite ich im Weinberg, 30 Jahre lang mache ich diese Arbeit und mir waren Natur und Tiere immer wichtig”, so der Bregenzer Winzer Josef Möth als Angeklagter bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Beschuldigt der Tierquälerei, weil sich in den Netzen, die er über seine Weinreben ausgespannt hatte, Vögel verfingen und qualvoll verendeten.

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Gewissenhaft erkundigt

Bereits im ersten Rechtsgang hat er ausführlich dargelegt, dass er sich überall gewissenhaft erkundigte, wie die gekauften Ernteschutznetze zu befestigen sind. Maschenweite, Größe, Art der Umspannung der Reben, Vor- und Nachteile, Wahl der Farbe, regelmäßige Kontrollgänge – alles, um Schäden in der Tierwelt möglichst hintanzuhalten. “In der konventionellen Landwirtschaft wird man nie ganz verhindern können, dass sich ein Tier möglicherweise in einem Netz verheddert und stirbt, ehe man es befreien kann”, plädierte Verteidiger Florin Reiterer für einen Freispruch. Und dieses Mal, im zweiten Rechtsgang, klappte das auch. Nach einem vorangegangenen Schuldspruch hob das Oberlandesgericht Innsbruck die Entscheidung auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an Richter Theo Rümmele.

Keine böse Absicht

“Im ersten Rechtsgang wurde klar, dass es zu etlichen Punkten viele verschiedene Meinungen gibt”, begründet der Richter seine Entscheidung. Hätte die Zahl der toten Vögel reduziert oder das Sterben unter Umständen verhindert werden können? Der eine sagte ja, der andere nein. Allein zur Farbe der Netze gab es widersprüchliche Aussagen von Experten. Auch zur Frage, wie oft Kontrollgänge durchgeführt werden müssten, widersprüchliche Angaben. Vogelkundlerinnen betonten, dass es von Hitze, Art des Verhedderns, Stressempfinden und anderen Faktoren abhängt, wie lange ein Vogel die Gefangenschaft überleben kann. Unter Umständen stirbt er nach wenigen Minuten. Fakt ist, so der Richter, dass sich der Winzer sehr darum bemüht hat, alle Informationen zur Schadensbegrenzung zu unternehmen.

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Nichts Illegales

Die Netze waren zulässig, die Maschengröße üblich. Zudem ist nicht gesichert, ob nicht auch Fremde in den öffentlich zugänglichen Weingarten einstiegen. Wurden beispielsweise Löcher in das Netz geschnitten, hing es noch schlaffer herunter und die Gefahr war danach noch größer. Jedenfalls kann man dem Winzer keinen Vorwurf machen, er hätte das Tierleid in Kauf genommen. Der Bregenzer ist erleichtert, macht aber kein Hehl daraus, dass er nun 21 Monate lang kämpfen musste, um nicht als Tierquäler dazustehen.

Gericht
Nach dem Freispruch sichtlich erleichtert: Josef Möth.

Er hat verwaltungsrechtlich noch zu ringen und ob die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Rechtsmittel einlegt, ist auch noch offen. “Für mich geht es um die Existenz”, hinterlässt sogar der Freispruch einen bitteren Nachgeschmack.