Warnung vor neuer Betrugsmasche

Betrüger wollten einen Vorarlberger erneut abzocken. Die Arbeiterkammer bewahrte ihn vor fast 90.000 Euro Schaden.
Feldkirch Der Fall ist kein Einzelfall – aktuell melden sich viele Konsumenten in ähnlichen Situationen. Besonders perfide: Die Täter nutzen echte persönliche Daten wie Anschrift und Kontonummer. So erscheinen ihre Schreiben besonders glaubwürdig. Das nennt sich “Recovery Scam”.
Vor einigen Jahren wurde Herr L. aus dem Bregenzerwald Opfer eines Internetbetrugs und verlor mehrere hundert Euro. Was er damals nicht wusste: Den Tätern ging es weniger um den kleinen Betrag, sondern um seine persönlichen Daten. Jahre später meldete sich ein angeblicher Vermögensberater bei ihm. Er behauptete, das verlorene Geld sei wieder aufgetaucht und durch Investitionen in Kryptowährungen sogar stark angewachsen. Um die Auszahlung zu erhalten, müsse Herr L. lediglich die fälligen Steuern begleichen.
Täuschend echtes Schreiben
Kurz darauf erhielt er ein Schreiben, angeblich von der britischen Steuerbehörde HMRC. Mit Siegel versehen, korrekt adressiert und mit Gesetzesverweisen ausgestattet, wirkte das Dokument täuschend echt. Herr L. glaubte zunächst an sein Glück – bis er vorsichtshalber den AK Konsumentenschutz kontaktierte.
Immenser Schaden verhindert
AK-Konsumentenschützer Franz Valandro erkannte das Muster sofort: “Als Opfer noch einmal betrogen zu werden, ist besonders bitter. Recovery Scams zeigen, wie skrupellos die Kriminellen sind. Die Täter wissen, dass Menschen nach einem Betrug besonders verletzlich sind, weil sie hoffen, ihren ersten Fehler wieder gutzumachen.” Dank der Beratung durch den AK-Konsumentenschützer blieb Herr L. ein Schaden von fast 90.000 Euro erspart.
Warnzeichen
Es gibt typische Warnzeichen, an denen Betroffene diese Masche entlarven können:
- Unaufgeforderte Kontaktaufnahme durch angebliche Behörden, Anwälte oder Ermittler
- Forderungen in Fremdwährungen (z. B. USD) und kurze Zahlungsfristen
- Vorauszahlungen oder Gebühren für angebliche Dienstleistungen
- Echte persönliche Daten im Schreiben, aber unlogische Zahlungswege (z. B. österreichische IBAN für “britische Behörde”)