Achtung, Kamera! – Warum immer mehr Private ihr Zuhause überwachen lassen

Immer mehr Menschen in Vorarlberg installieren private Überwachungskameras – doch was ist erlaubt und was nicht? Philip Malin gibt den VN einen Überblick.
Darum geht’s:
- Immer mehr Vorarlberger nutzen private Videoüberwachung.
- Datenschutzrechtliche Vorgaben müssen bei Kameras streng beachtet werden.
- Experte Philip Malin gibt Tipps.
Satteins Als vor zwei Monaten ein Paket vor dem Gartentor verschwand, war für Familie M.* aus Feldkirch klar: Eine Überwachungskamera muss her. “Man hört so viel, von Diebstählen, von Leuten, die ums Haus schleichen. Wir wollten einfach ein sichereres Gefühl”, erklärt der Vater den VN. Damit ist die Familie nicht allein: Immer mehr Vorarlberger setzen auf private Videoüberwachung. Doch nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt.
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“Die Nachfrage ist stark gestiegen”, bestätigt Philip Malin von Protect Systems in Satteins. Der Polizist hat sich vor zwei Jahren auf die Installation von Sicherheitslösungen spezialisiert. Besonders häufig werde er nach einem konkreten Anlassfall gerufen: “Wenn es zum Beispiel einen versuchten Einbruch ins Auto gab oder Personen ums Haus schleichen.”

Eine Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) aus dem Jahr 2023 bestätigt den Trend: 44 Prozent der Österreicher nutzen private Überwachung, etwa jede fünfte Person hat eine Kamera an der Eingangstür. Hauptmotive sind laut Umfrage die Angst vor Einbruch (66 Prozent), Vandalismus (51 Prozent) oder weil man bereits Opfer eines Delikts geworden ist. Im Vorjahr wurden österreichweit mehr als 64.000 Einbrüche registriert, rund 7000 davon in Wohnräumen. In Vorarlberg liegt die Zahl laut Polizei bei etwa 170 Einbruchsdiebstählen pro Jahr, zuletzt mit leicht steigender Tendenz.

Gehsteige und Straßen sind tabu
Doch egal, ob Eigenheim, Gartenwohnung oder Geschäft: Die rechtlichen Vorgaben sind einzuhalten und dabei gibt es einiges zu beachten, wie Malin weiß. So darf ausschließlich das eigene Grundstück überwacht werden: “Gehsteige, Nachbargrundstücke oder die Straße sind tabu”, betont der Experte. Auch Kameraattrappen sind heikel, wenn sie so angebracht sind, dass sie wie echte Überwachung wirken. Was viele nicht wissen: “Wer eine Kamera montiert, muss das zudem deutlich kennzeichnen, etwa durch ein sichtbares Schild oder Aufkleber.”

Die Aufnahmen dürfen nur so kurz gespeichert werden, wie es für den Zweck notwendig ist. In der Praxis gilt eine Speicherdauer von maximal 72 Stunden als Richtwert, danach sollten die Daten gelöscht oder überschrieben werden. “Eine Auswertung der Bilder ist laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur bei einem konkreten Anlass zulässig, etwa nach einem Einbruch”, betont Philip Malin. Für Private ist es zwar nicht verpflichtend, aber ratsam, zu dokumentieren, wann und warum auf das Material zugegriffen wurde.

Ein besonders heikler Punkt sind Tonaufnahmen. Sie unterliegen strengeren datenschutz- und strafrechtlichen Regeln, da sie besonders tief in die Privatsphäre eingreifen. Das heimliche Mithören kann nach strafrechtlichen Bestimmungen verboten sein. “Auch wenn viele Kameras das technisch ermöglichen, muss die Funktion deaktiviert sein”, erklärt der Satteinser.

Strenge Regeln für Unternehmen
Noch strenger sind die Regeln für Unternehmen. Hier braucht es nicht nur eine Information der Mitarbeitenden, sondern auch klare Abläufe: “Zugriff auf das Videomaterial darf es nur im Vier-Augen-Prinzip geben, also etwa Chef und Betriebsrat gemeinsam”, so Malin. In manchen Firmen werde das Passwort sogar versiegelt aufbewahrt. Videoüberwachung an sensiblen Bereichen wie Sanitäranlagen oder Aufenthaltsräumen oder zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle ist unzulässig.

Videoüberwachung im privaten Bereich – das müssen Sie wissen
🔒 Nur eigenes Grundstück filmen:
Nachbargrundstücke, Gehsteige und öffentliche Flächen dürfen nicht erfasst werden.
📍 Kennzeichnungspflicht:
Ein gut sichtbarer Hinweis (z. B. Schild, Aufkleber) ist gesetzlich vorgeschrieben.
🗓 Maximale Speicherdauer:
Aufnahmen müssen in regelmäßigen Abständen überschrieben bzw. gelöscht werden. Die Datenschutzbehörde erachtet eine Speicherdauer von bis zu 72 Stunden grundsätzlich als zulässig
🚫 Tonaufnahmen sind verboten:
Auch wenn die Technik es erlaubt: Tonaufnahme ist strafbar und muss deaktiviert werden.
📁 Nur im Anlassfall auswerten:
Eine Sichtung darf nur erfolgen, wenn ein konkreter Vorfall vorliegt, inklusive Protokollpflicht.
👨👩👧👦 Mehrparteienhäuser:
Die Zustimmung aller Eigentümer ist erforderlich, wenn gemeinsame Flächen überwacht werden.
🏢 Bei Firmen:
Überwachung darf nicht heimlich erfolgen, Zugriff nur im Vier-Augen-Prinzip. Aufenthaltsräume, Mitarbeiterkontrolle und Sanitärbereiche sind tabu.
Weitere Informationen unter: www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/verbraucherschutz/datenschutz/Videoueberwachung-durch-Private
Auch in Wohnanlagen gilt besondere Vorsicht. “Wenn allgemeine Flächen betroffen sind, etwa Garten oder Hauseingang, müssen alle Eigentümer zustimmen”, erklärt Malin. Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Nur das filmen, was unbedingt notwendig ist. Im Zweifel sei eine Alarmanlage oft die bessere Wahl. Ein weiterer Aspekt, den viele unterschätzen, ist die Produkthaftung: “Wer Billigware aus Fernost kauft, kann im Schadenfall Probleme mit der Versicherung bekommen, zum Beispiel, wenn ein Akku Feuer fängt.”
Die Nachfrage sei jedenfalls ungebrochen. “Die Menschen wollen sich schützen und das ist verständlich. Man muss es nur richtig machen”, sagt Philip Malin. Dann steigere eine Kamera tatsächlich ein Stück mehr Sicherheit. Aber eben auch die eigene Verantwortung.
* Vollständiger Name der Redaktion bekannt.

(VN)