“Ich weiß jetzt nicht mehr, wohin ich psychisch kranke Straftäter schicken soll”

19.02.2026 • 17:20 Uhr
"Ich weiß jetzt nicht mehr, wohin ich psychisch kranke Straftäter schicken soll"
Gerichtsgutachter Reinhard Haller warnt: Die forensische Ambulanz ist ein wichtiger Baustein für Resozialisierung – und für die Sicherheit der Gesellschaft. VN/Paulitsch

Scharfe Kritik von Gerichtsgutachter Reinhard Haller an der Auflassung der forensischen Ambulanz.

Darum geht’s:

  • Forensische Ambulanz Rankweil wird geschlossen aus finanziellen Gründen.
  • Haller kritisiert Verantwortungslosigkeit und fehlende Alternativen.
  • Ambulante Betreuung vermeidet Gefängnis und ist kostengünstiger.

Rankweil Es ist nicht seine Art, Entscheidungen, von wem auch immer sie gefällt wurden, öffentlich zu kommentieren, aber: “In dieser Sache kann ich nicht schweigen!”, ereifert sich Gerichtsgutachter Reinhard Haller. Was ihn dermaßen erzürnt, ist die Ankündigung des Instituts für Sozialdienste (ifs), die forensische Ambulanz im Landeskrankenhaus Rankweil nach 20 Jahren demnächst zu schließen.

Als Begründung werden anhaltend unzureichende finanzielle Rahmenbedingungen angeführt. Für Reinhard Haller ist das schlicht verantwortungslos: “Es wird bei jenen gespart, die als Straftäter und psychisch Kranke doppelt stigmatisiert und in der sozialen Rangordnung ohnehin schon ganz unten sind.” Ihre Weiterbetreuung im Rahmen der forensischen Ambulanz sei außerdem für die Sicherheit der Gesellschaft von großer Relevanz gewesen. “Ich weiß jetzt nicht mehr, wohin ich psychisch kranke Straftäter schicken soll”, sinniert Haller, um dann resigniert festzustellen: “Eigentlich nur ins Gefängnis.”

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Auch kein Geld vom Land

Trotz mehrerer Gespräche mit den zuständigen Stellen des Bundes konnte laut ifs keine tragfähige Lösung gefunden werden. Deshalb erfolgte bereits mit Jahresende die Kündigung des Vertrags beim zuständigen Ressort im Justizministerium. “Wir haben deutlich gemacht, dass die bestehende Finanzierung nicht ausreicht, um den hohen fachlichen und personellen Anforderungen gerecht zu werden”, erklärt ifs-Geschäftsführerin Martina Gasser. “Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln ist es uns nicht möglich, ausreichend ärztliches Fachpersonal zu gewinnen und die Ambulanz in der notwendigen Qualität weiterzuführen.” Erschwerend kam hinzu, dass auch der bisherige Leiter seine Tätigkeit beendet hat. Zudem wurde die jährliche Strukturförderung des Landes eingestellt. “Unter diesen Voraussetzungen konnten wir als Träger keine Verantwortung für einen Weiterbetrieb übernehmen”, sagt Gasser. Das erste Quartal 2026 werde genutzt, um die Zusammenarbeit geordnet abzuschließen und bestehende Abläufe professionell zu beenden.

Vor dem Gefängnis bewahrt

Die forensische Ambulanz bietet Behandlung und Betreuung für Menschen nach der Entlassung aus dem Straf- oder Maßnahmenvollzug. Diese erfolgt auf Basis gerichtlicher Weisungen im Rahmen von Entlassungsauflagen. Ziel ist es, das Risiko weiterer strafbarer Handlungen bei Patientinnen und Patienten, die aufgrund psychischer Beeinträchtigungen Straftaten begangen haben, zu verringern. Das ist, bekräftigt Reinhard Haller, dank der guten Zusammenarbeit zwischen stationärer und ambulanter Forensik gelungen. “Nun wird ein funktionierendes System zerstört”, fügt er ärgerlich an. Die Behandlung und Betreuung durch Experten der forensischen Ambulanz habe psychisch kranke Straftäter vor einem Leben im Gefängnis bewahrt. “Sie bekamen eine Reha und konnten integriert werden”, führt der erfahrene Gerichtsgutachter weiter aus. Überdies koste eine ambulante Betreuung deutlich weniger. Für ihn ist es bezeichnend, dass wieder einmal und diesmal bei den Ärmsten der Armen der Rotstift angesetzt wird. “Dabei brauchen gerade diese Menschen adäquate Hilfe”, betont er und hofft, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.