Ersatzlose Streichung empfohlen

02.10.2026 • 13:33 Uhr
Ersatzlose Streichung empfohlen
Die Kinderbetreuung sorgt immer wieder einmal für Diskussionen. Symbol APA

Misstandsbericht an Gemeinde Langen bei Bregenz wegen „Strafgebühren“ 40 Seiten stark.

Bregenz Nicht weniger als 40 Seiten umfasst der Missstandsbericht, den Landesvolksanwalt Klaus Feurstein an die Gemeinde Langen bei Bregenz geschickt hat. Darin aufgearbeitet wurde die umstrittene Verwaltungsaufwandspauschale, die eingehoben wird, wenn Kinder zu spät aus der Betreuung abgeholt werden oder trotz Anmeldung nicht kommen. Die Maßnahme sorgte wochenlang für Aufregung, nachdem sich Eltern an die Landesvolksanwaltschaft gewandt hatten. Insgesamt gab es fünf Beschwerden, die Feurstein zum Anlass für den Missstandsbericht nahm. Die daraus resultierende Empfehlung an die betroffene Gemeinde lautet, die „Richtlinie Aufwandspauschale“ ersatzlos zu streichen. Bürgermeister Josef Kirchmann muss den Bericht nun der Gemeindevertretung vorlegen. Bis diese eine Entscheidung gefällt hat, will er sich zur Sache nicht mehr äußern.

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Landesvolksanwalt Klaus Feurstein findet in seinem Bericht klare Worte. VN/Paulitsch

Gesetzliche Betreuungspflicht

Wie mehrfach berichtet, sahen sich Eltern, welche die von der Gemeinde aufgesetzte Vereinbarung zur Einhebung der Abgabe nicht unterschrieben, bei der Vergabe von Ferienbetreuungsplätzen benachteiligt. Der Landesvolksanwalt spricht in diesem Zusammenhang sogar von Willkür. Er verweist darauf, dass bei einer verspäteten Abholung die Beiträge laut den geltenden Tariftabellen verrechnet werden könnten. „Für eine Zusatzvereinbarung gibt es keine Grundlage“, ergänzt Klaus Feurstein. Auch auf Gemeindeebene müsse eine gesetzeskonforme Verwaltung gewährleistet sein. Im Fall der Kinderbetreuung ist es das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, welches alles Notwendige regelt. „Da braucht es keinen zusätzlichen Vertrag“, wird er deutlicher. Davon abgesehen bestehe eine gesetzliche Betreuungspflicht.

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Landesrätin Barbara Schöbi-Fink weist die Zuständigkeit des Landes ab. VN/Paulitsch

Keine Zuständigkeit

Für den Landesvolksanwalt befremdlich war, dass die beanstandete Gemeinde keinerlei Zahlen zu verspäteten Abholungen oder Nichterscheinen und dem dadurch entstandenen Mehraufwand vorlegen konnte. Da stellte sich Feurstein die Frage: „Wo ist der Schaden?“ Die Förder- und Kostenbeiträge für die Kinder würden trotzdem in vollem Umfang fließen. Zustimmung erhält der gescholtene Bürgermeister, was dessen Forderung betrifft, wonach das Land diese Rechtsunsicherheit im Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz bereinigen und im Sinne aller Gemeinden Klarheit schaffen sollte. Feurstein weiß auch von anderen Kommunen, die die Möglichkeit von „Strafgebühren“ geprüft, die Umsetzung dann aber gelassen haben, weil juristisch nicht haltbar. Das Land wiederum sieht keine Zuständigkeit in dieser Causa. Wie Landesrätin Barbara Schöbi-Fink auf VN-Nachfrage mitteilte, liege die rechtliche Befugnis nicht bei der Landesregierung. Die auch vom Landesvolksanwalt angeregte Möglichkeit, in den Förderrichtlinien eine Regelung vorzusehen, werde geprüft.

Flexibilität zumutbar

Klaus Feurstein vertritt generell die Meinung, es sei nicht Aufgabe einer Gemeinde, Eltern zu erziehen. Im Vordergrund müsse die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen. Umgekehrt appelliert er aber auch an die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten: „Trotz gesetzlichem Auftrag stellt die Kinderbildung und -betreuung eine wertvolle Ressource dar.“ Er räumt außerdem ein, dass kurzfristige Änderungen beim Betreuungsbedarf immer vorkommen können. Eine gewisse Flexibilität sei einem modernen System jedoch zumutbar, ansonsten es an der Realität vorbeigehe. Bürgermeister Josef Kirchmann will den Missstandsbericht auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretungssitzung nehmen und das Ergebnis anschließend direkt mit dem Landesvolksanwalt kommunizieren.