ÖVP-Chef verweigert Begutachtung

Mindestsicherung: Stöger soll sich zuerst mit allen Ländern einigen, sagt Mitterlehner.
Wien. (VN-ebi) „Scheinbar gibt es mehrere Arten von ÖVP.“ So lautet der Befund von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) im Zwist um die Mindestsicherung. Eigentlich wollte er die entsprechende 15a-Vereinbarung schon in Begutachtung schicken. Schließlich haben die Soziallandesräte von acht Bundesländern der neuen Regel zugestimmt. Fünf davon sind ÖVP-regiert. Nur Niederösterreich blockiert. Die dortige Soziallandesrätin Barbara Schwarz (ÖVP) pocht wie auch die Bundes-ÖVP darauf, die Mindestsicherung bei maximal 1500 Euro zu begrenzen. Damit lehnt sie den Vorschlag ab, die Sozialehilfe in einer Familie erst ab dem siebten Kind zu kürzen.
Ziel: 1. Jänner 2017
Parteichef Reinhold Mitterlehner stärkte Schwarz am Mittwoch den Rücken. Er werde einer Begutachtung erst zustimmen, wenn es einen Kompromiss gebe, mit dem alle Bundesländer einverstanden sind.
Die 15a-Vereinbarung zur Mindestsicherung ist an den auslaufenden Finanzausgleich gekoppelt und sollte daher bis 1. Jänner 2017 in Kraft treten. Um das zu gewährleisten, müsse ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner, „Klarheit in den von seiner Partei regierten Ländern schaffen“, forderte Stöger den Vizekanzler auf, zu handeln. Dieser wiederum wollte nichts davon wissen. Schließlich sei es die Verantwortung des Sozialministers, eine Einigung mit allen Bundesländern zu erzielen. Gebe es diese nicht, mache es keinen Sinn, die 15a-Vereinbarung in Begutachtung zu schicken.
Rechtlich wäre dies allerdings zulässig. Außerdem wirkt eine 15a-Vereinbarung erst, wenn der Landtag zugestimmt hat. Niederösterreich könnte somit eine eigene Regel beschließen, wenn es den 15a-Vertrag nicht annimmt. Dies ist auch ein mögliches Szenario für Oberösterreich. Durch das Proporzsystem steht neben dem schwarz-blauen Arbeitsübereinkommen ein roter Soziallandesrat in der Regierung. Dieser stimmte dem Stöger-Kompromiss zu, der dem Vorhaben der dortigen ÖVP und FPÖ widersprechen würde. Sie wollen Asyl- und Schutzberechtigten maximal 520 Euro statt der bisher 914 Euro an Mindestsicherung zahlen. Sanktioniert werden könnte das nicht. „Die 15a-Vereinbarung ist wie ein völkerrechtlicher Vertrag. Es gibt keine Instanz, die eine Strafe aussprechen kann. Der Verfassungsgerichtshof kann lediglich feststellen, ob die Ansprüche erfüllt worden sind oder nicht“, sagt Peter Bußjäger vom Institut für Föderalismus in Innsbruck.
Wiesflecker enttäuscht
Enttäuscht zeigte sich Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) von der Debatte: „Es ist bedauerlich, dass zuerst Niederösterreich und jetzt auch noch Mitterlehner blockiert.“ Wiesflecker unterstützt Stöger bei dem Vorhaben, die Vereinbarung in Begutachtung zu schicken.
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