Rechtsberatung wird verstaatlicht

Wien Künftig soll die “Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen” (BBU) die Rechts- und Rückkehrberatung für Asylwerber, ebenso Übersetzungs- und Dolmetschleistungen, Menschenrechtsbeobachtung sowie die Grundversorgung in Bundesquartieren übernehmen. Die BBU ist schon länger geplant. Heute, Freitag, geht die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung in Begutachtung. Demnach ist der Innenminister gegenüber der BBU-Geschäftsführung weisungsbefugt. In den Bereichen Rechtsberatung, Menschenrechtsbeobachtung sowie Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen werde ihre Unabhängigkeit aber sichergestellt. Ab dem 1. Juli 2020 würden Aufgaben der noch eingesetzten ORS Service GmbH übernommen, ab dem 1. Jänner 2021 alle weiteren Leistungsbereiche des Innen- sowie des Justizressorts zur Verfügung stellen.
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