Schadensersatzforderung nach Bundespräsidentenwahl trifft auch Bregenzer Wahlbehörde

Die Republik Österreich verlangt Schadenersatz für den Mehraufwand, der durch die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl entstanden ist. APA
Republik verlangt von verantwortlichen Wahlleitern, entstandene Kosten zurückzuzahlen.
Wien Die Republik Österreich verlangt Schadenersatz für den Mehraufwand, der durch die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl entstanden ist. Der Verfassungsgerichtshof hatte den zweiten Wahlgang 2016 unter anderem wegen Rechtswidrigkeiten in 14 Bezirkswahlbehörden, darunter auch jene in Bregenz, aufgehoben. Deren für die Wahlauszählung verantwortlichen Leiter wurden nun von der Finanzprokuratur aufgefordert, Schadenersatz zu leisten. Schließlich habe die Wiederholung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl nicht nur die Gemeinden und Länder etwas gekostet. Auch für den Bund seien Mehraufwendungen von zumindest 8,47 Millionen Euro entstanden. Diesen Schaden müssten die verantwortlichen Personen, also jene, die für die Wahlauszählung zuständig waren, nun begleichen. Gegen die Beisitzer dieser Wahlbehörden werden keine Ersatzansprüche erhoben.
Der Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech weiß noch nichts von einem entsprechenden Schreiben. Er habe auch in der BH noch nichts davon gehört, erklärt er. Dem Villacher Bürgermeister Günther Albel liegt die Forderung schon vor. Der SPÖ-Politiker wurde im Juli 2018 wegen Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl verurteilt. Sein Anwalt Meinhard Novak teilte am Mittwoch mit, dass Albel 36.000 Euro Schadenersatz zahlen müsse.
Die Schadenersatzforderung gegenüber den verantwortlichen Wahlleitern hat laut Finanzprokuratur keine Auswirkungen auf die Ansprüche, die von der FPÖ an die Republik Österreich gestellt werden. Die Freiheitlichen beklagen zusätzliche Kosten, die ihnen wegen des zweiten Wahlgangs entstanden sind.