Mautbefreiung: Beschwerde nun beim VfGH

Nun muss der VfGH die Beschwerde noch annehmen.
Lustenau Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich tatsächlich mit der Mautbefreiung in Vorarlberg befassen müssen: Am Freitag reichte Rechtsanwalt Karl Schelling die Individualbeschwerde einer Lustenauerin, die durch die Mautbefreiung negativ beeinflusst werde, ein. In den nächsten beiden Sessionen muss der VfGH entscheiden, ob die Beschwerde aus formalen Gründen angenommen wird. Der Gerichtshof hält pro Quartal eine Session ab, eine Entscheidung wird also frühestens in drei Monaten vorliegen.
Formales als größte Hürde
Der VfGH kann eine Beschwerde aus verschiedenen Gründen ablehnen, etwa wenn er diese für unzulässig oder für die Lösung einer verfassungstechnischen Frage ungeeignet empfindet. Das ist aus Schellings Sicht die größte Hürde. Grundsätzlich sieht er die Chancen aber als realistisch an, da die Gesundheit in der Menschenrechtscharta als schutzwürdiges Interesse anerkannt wurde. Die Zahlen würden eben zeigen, dass gerade durch die Mautbefreiung zusätzlicher Verkehr in das bereits stark belastete Lustenau verlagert werde.
Das spiegle auch wider, wie sehr die Mautbefreiung ihr Ziel verfehlt habe. Denn es sei ausdrücklich das Ziel gewesen, Bregenz nicht auf Kosten von Lustenau zu entlasten. Darum habe man eben die Mautbefreiung von der Grenze bis Hohenems gelegt, um Ortsdurchfahrten nicht zusätzlich zu belasten. Dass das nicht geglückt sei, darin ist man sich von Lustenau über Hohenems, Diepoldsau und die Kummenbergregion als Akteuren hinter der Beschwerde einig. Deren Bürgermeister laufen seit Wochen gegen die Mautbefreiung Sturm und kündigten die Klage vor dem VfGH bereits im Jänner an.
Der Umweg über die Anrainerin ist notwendig, da nur eine betroffene Person und keine Gemeinde eine solche Beschwerde einreichen kann. Die Verfahrenskosten werden jedoch von den protestierenden Gemeinden übernommen, versichert Schelling.
Selbstanzeige als zweites Pferd
Das ist jedoch nicht das einzige Pferd, auf das die Bürgermeister setzen. Parallel dazu laufe auch eine Selbstanzeige Schellings, dass er ohne gültige Vignette bis nach Feldkirch gefahren sei. Dann müsse das Amt tätig werden und ihn strafen, und der Anwalt würde dagegen berufen, da es aus seiner Sicht gleichheitswidrig und willkürlich ist. Kurios: Die Selbstanzeige wurde notwendig, da der Versuch, von einer Kontrollkamera der Asfinag erwischt zu werden, bisher ohne Strafbescheid blieb. Wenn der VfGH eine Gleichheitswidrigkeit durch die Straffreiheit bis Hohenems feststellt, müsse er die Mautbefreiung ebenfalls aufheben. Ein Spaziergang werde keines der beiden Verfahren, ist sich auch Schelling bewusst.