Parlament: Coronavirus steht Budgetrede nicht im Weg

Politik / 11.03.2020 • 08:00 Uhr
Parlament: Coronavirus steht Budgetrede nicht im Weg
Finanzminister Gernot Blümel wird am 18. März die Budgetrede halten. APA

Parlamentsbetrieb wird aufrechterhalten, teilt Präsident Sobotka mit.

wien Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat nie daran gezweifelt: „Die Budgetrede findet statt“, hielt sein Sprecher bereits kurz nach der Präsentation des Coronavirus-Notfallplans fest. Dass der Nationalrat am 18. und 19. März zu diesem Anlass nicht zusammentreten wird, konnte er sich nicht vorstellen. Ansonsten gebe es dir Rede halt per Videobotschaft oder schriftlich.

Am späteren Nachmittag teilte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) dann mit, dass der Parlamentsbetrieb wie gehabt aufrechterhalten werde. Sowohl die Ausschüsse als auch das Plenum würden kommende Woche stattfinden. „Das Parlament muss in der Lage sein, Beschlüsse zu fassen“, hielt Sobotka fest. Die Einschränkung für Indoor-Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern stellten für den laufenden Betrieb kein Limit dar.

Tatsächlich ist es Sache der Nationalrats-, Bundesrats- und Landtagspräsidenten, zu entscheiden, ob die Sitzungen weiterhin stattfinden oder nicht, hält Verfassungsjurist Peter Bußjäger fest. Eine Judikatur gebe es dazu zwar noch nicht: „Meines Erachtens kann ein Bundesminister aber nicht mit einer Verordnung eine gesetzgebende Körperschaft nach Hause schicken. Die Kompetenz reicht auf Grundlage des Epidemiegesetzes nicht so weit.“

Der Budgetrede (18. März), ihrer parlamentarische Behandlung (19. März), den Ausschussberatungen dazu (30. März bis 3. April) und der Nationalratsbeschluss des Budgets für das Jahr 2020 (Ende April) steht aus aktueller Sicht also nichts entgegen.

Sollte es tatsächlich zu Infektionsfällen von Parlamentariern kommen, wäre der Betrieb dennoch gesichert, ist Werner Zögernitz, Leiter des Instituts für Föderalismus, überzeugt. Gesetzesbeschlüsse seien selbst dann noch möglich, wenn nur ein Drittel der Abgeordneten anwesend ist. Für Verfassungsgesetze muss die Hälfte da sein. Ihre physische Anwesenheit ist aber Voraussetzung. Beschlüsse per Umlaufbeschluss sind nicht möglich, Terminverschiebungen aus Schutzgründen hingegen schon. Was das für das Budget bedeuten würde? Dieses könne notfalls als Provisorium weitergeführt werden, sagt Zögernitz.