Heftige Kritik gegen Oster-Erlass

Politik / 04.04.2020 • 14:25 Uhr
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NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak ist gar nicht einverstanden mit dem Oster-Erlass. NEOS

Verfassungsjurist und NEOS-Klubobmann sehen keine gesetzliche Basis für den Erlass von Gesundheitsminister Rudolf Anschober.

Wien Der Erlass des Gesundheitsministeriums, wonach vor allem im Hinblick auf Ostern Zusammenkünfte im Privatbereich beschränkt werden, ist für Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk mehr als fragwürdig. “Das geht zu weit”, sagte er. Es gebe keine gesetzliche Grundlage dafür – auch nicht das Epidemiegesetz, das sich lediglich auf öffentliche Veranstaltungen bezieht.

“Mit Erlässen und Verordnungen, die nirgendwo eine gesetzliche Grundlage haben, so regieren normalerweise nur Autokraten

Nikolaus Scherak, NEOS-Klubobmann

Private Treffen mit mehr als fünf Personen untersagt

Die Länder sollen demnach ihre Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, “sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen”. Das Ministerium beruft sich dabei auf Paragraf 15 des Epidemiegesetzes.

Wörtlich besagt das Epidemiegesetz: “Die Bezirksverwaltungsbehörde hat Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, zu untersagen, sofern und solange dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist.”

“Das geht zu weit”, meint Funk nun zum Erlass, das Epidemiegesetz ermächtige nämlich gar nicht dazu, Verbote in privaten Räumen auszusprechen, es gehe eben um Veranstaltungen. Der Verfassungsjurist sieht daher im Erlass eine “Beeinträchtigung der Privatsphäre”, wie diese nur etwa bei Hausdurchsuchungen geschehen darf. Infrage stellt Funk auch das bisherige Vorgehen der Polizei, etwa beim Auflösen sogenannter Corona-Partys.

Neos mit scharfer Kritik

Scharfe Kritik am Erlass gab es auch von NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak, der rechtlich argumentierte. “Mit Erlässen und Verordnungen, die nirgendwo eine gesetzliche Grundlage haben, so regieren normalerweise nur Autokraten”, schrieb er in einer Aussendung. Die Maßnahme von Gesundheitsminister Rudolf Anschober sei “verrückt und von autoritärem Gedankengut getrieben”.