Einreiseverbot für Vorarlbergs Verliebte

Liechtenstein und Schweiz machen Ausnahme für Ehepartner. In Deutschland gilt Besuchsverbot.
Wien Vorarlberg ist von geschlossenen Grenzen umzingelt. Einzigen Ausweg bietet die Fahrt durch den Arlberg. Das bekommen binationale Familien und Paare besonders zu spüren. Zu ihren Gunsten agiert Österreich am gnädigsten. Wer besonders berücksichtigungswürdige familiäre Gründe hat, darf einreisen. Dazu zählt auch eine Partnerschaft. Voraussetzung ist nur, sie den Behörden an der Grenze glaubhaft zu machen. In manchen Bundesländern reichen dafür Kopien des Passes und der Meldebestätigung des Geliebten. Um nach Vorarlberg einzureisen, müssen Schweizer, Liechtensteiner und Deutsche hingegen einen Wohnsitznachweis beim Partner in Vorarlberg oder eine Ehe- bzw. Partnerschaftsurkunde vorlegen. Nur dann ist die Liebe nicht mehr durch eine Grenze getrennt.
Anleihen aus der Schweiz
Es scheint als hätten sich die Vorarlberger, die strenger als andere Bundesländer agieren, bei ihren Einreisebestimmungen Anleihen aus der Schweiz genommen. Auch die Eidgenossen haben eine Härtefallregel, die eine Einreise ausnahmsweise für Besuche der Kernfamilie umfasst. Das sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder. Belegt werden muss das etwa mit einer Wohnsitzbescheinigung, Familienregisterauszügen oder Zivilstandsurkunden. Das Staatssekretariat für Migration hält fest: „Ausländische Angehörige von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern benötigen eine Aufenthaltsbewilligung, ein von der Schweiz ausgestelltes Visum oder eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung.“ Wer nicht auf dem Papier zusammengehört, muss draußen bleiben. Nahezu gleichlautende Bestimmungen sind auf der Seite des Ausländeramts von Liechtenstein zu lesen.
Ausreisen dürfen die Schweizer und Liechtensteiner aber. Auch wenn sie ihren Partner in Österreich besuchen wollen. So heißt es vom Migrationsstaatsekretariat, dass die Schweiz niemanden an der Ausreise hindere. Aber es wird von Grenzübergängen zu Freizeitzwecken abgeraten.
Keine Besuche in Deutschland erlaubt
Komplizierter wird es für die Verliebten in Deutschland. Sie können – sofern sie das Nachbarland über die Grenze lässt – ihre Partner für 48 Stunden besuchen, ohne bei der Rückkehr in Quarantäne geschickt zu werden. Nach Deutschland einreisen dürfen ihre Lebensgefährten aber nicht. Der Lindauer Landrat Elmar Stegmann bedauert das: „Laut unserem Kenntnisstand wird sie die Bundespolizei weiterhin nicht über die Grenze lassen. Für eine Klärung habe ich mich am Dienstag an Bundesinnenminister Horst Seehofer gewandt. Bisher habe ich keine Rückmeldung erhalten.“ Laut Bundesvorgaben sollte eine Einreise für Liebende nach Deutschland nämlich möglich sein. Darauf machte Stegmann bereits am Montag aufmerksam. Ungeachtet dessen lässt die deutsche Bundespolizei noch immer keine Vorarlberger ins Land. Auf ihrer Webseite heißt es: „Besuchsreisen sind nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn beide Partner (auch Ehepartner) in unterschiedlichen Staaten wohnen und arbeiten und sich bisher regelmäßig gegenseitig besucht haben.“
Die Grenzen bleiben also zu.