Vorarlberg-Wahlen: Corona-Schutzkonzept soll Sicherheit bieten

Politik / 14.08.2020 • 14:00 Uhr
Vorarlberg-Wahlen: Corona-Schutzkonzept soll Sicherheit bieten
PHILIPP STEURER

bregenz Ein von der Landessanitätsdirektion ausgearbeitetes Konzept soll bei den Vorarlberger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen am 13. September sowohl den Wählern als auch den Wahlbehörden größtmöglichen Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus bieten. An der Durchführung der Wahlen zweifelte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) trotz steigender Infektionszahlen vorerst nicht.

Am 15. März – dem ursprünglichen Wahltermin, der infolge der Corona-Pandemie abgesagt wurde – gab es in Vorarlberg 48 bekannte Infektionsfälle, am Freitagvormittag waren es 32. “Der große Unterschied ist, dass wir seit März extrem dazugelernt haben”, sagte Wallner gegenüber der APA. Im Frühjahr habe man es mit einer exponentiellen Zuwachsrate zu tun gehabt, jetzt hingegen gebe es keine unkontrollierte Verbreitung. Vielmehr schaffe man es, beim Auftreten von Fällen die Infektionskette frühzeitig zu unterbrechen. “Solange das so funktioniert, ist es beherrschbar”, stellte der Landeshauptmann fest.

Er sei optimistisch, dass die Wahlen am 13. September unter Anwendung des Schutzkonzepts stattfinden werden, betonte Wallner. Einen Vorbehalt gebe es aber immer: Sollte sich das Virus doch unkontrolliert in der Bevölkerung ausbreiten und zu drastisch steigenden Fallzahlen führen, dann würde man erneut nicht wählen können. “Da sind wir im Moment aber keinesfalls”, unterstrich Wallner.

Das Schutzkonzept enthält Empfehlungen sowohl für die Wähler wie auch für die Wahlbehörden. So werden die Wähler dringend dazu angehalten, während des gesamten Aufenthalts im Wahllokal einen Mund-Nasen-Schutz oder ein Gesichtsvisier zu tragen. Wer ohne Schutz kommt, erhält einen ausgehändigt. Damit der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist, wird immer nur eine bestimmte Anzahl von wählenden Personen in das Wahllokal eingelassen. Die Mitglieder der Wahlbehörde werden entweder ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen oder durch eine Plexiglas-Scheibe von den Wählern getrennt sein. Wahlinformation und Lichtbildausweis sollen nicht übergeben, sondern gut sichtbar vorgezeigt werden.

Selbstverständlich bereitstehen wird Hand-Desinfektionsmittel. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Tisch- und Stehpultflächen in den Wahlzellen in kurzen zeitlichen Abständen zu desinfizieren, die Schreibgeräte nach jeder Stimmabgabe. Zudem werden die Wahllokale pro Stunde fünf Minuten durchgelüftet.