“Grün ist kein Freibrief”: Die Folgen der Corona-Ampelschaltung

Politik / 04.09.2020 • 18:00 Uhr / 8 Minuten Lesezeit
"Grün ist kein Freibrief": Die Folgen der Corona-Ampelschaltung
Gesundheitsminister Rudolf Anschober präsentierte am Freitag die Corona-Ampel.

Ein Überblick über die Maßnahmen von Grün bis Rot.

Wien Die Corona-Ampel ist online und Österreich bleibt weitgehend Grün. “Das ist kein Freibrief”, sagt Gesundheitsminister Rudolf Anschober: “Es bedeutet nicht, dass alles in Ordnung ist. Eine Ansteckung ist sehr wohl möglich. Wir müssen achtsam sein.” Mit Wien, Linz, Graz und Kufstein wurden vier Bezirke auf Gelb gesetzt. Welche Folgen eine Ampelschaltung haben kann, zeigt ein Überblick der VN. Anzumerken ist, dass die gesetzliche Grundlage zu den aufgelisteten Maßnahmen noch teilweise fehlt. Sie wird für Ende September erwartet. Wo die Ampel auf Rot gestellt wird, herrscht übrigens eine ähnliche Situation wie im März und April.

Maskenpflicht

Grün Die Maskenpflicht gilt unter anderem in Öffis, im Lebensmitteleinzelhandel, bei Tankstellen mit Verkaufsstellen, Banken, der Post sowie in Apotheken, Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten, Arztpraxen und Ordinationen.

Gelb Kunden und Besucher müssen in Kundenbereichen von Betriebsstätten (geschlossene Räume) Masken tragen. Ausgenommen ist die Gastronomie. (voraussichtlich ab 11.9. gültig)

Orange Die Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Bereichen in geschlossenen Räumen inklusive Gastronomie.

Rot Es wird empfohlen, auch bei privaten Treffen Maske zu tragen.

Veranstaltungen

Grün Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze sind in geschlossenen Räumen maximal 200 Personen und mit zugewiesenen Sitzplätzen maximal 5000 Personen erlaubt. Im Freien liegt die Grenze bei maximal 10.000 Personen. Es besteht überall Maskenpflicht außer am fixen Sitzplatz. Für Fach- und Publikumsmessen gibt es keine Personenobergrenze.

Gelb Die maximal möglichen Besucherzahlen halbieren sich (voraussichtlich ab 1.10. gültig).

Orange Die maximalen Besucherzahlen verringern sich auf 25 Personen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesene Sitzplätze, 250 mit zugewiesenen Sitzplätzen und 500 im Freien. Für Fach- und Publikumsmessen wird eine Obergrenze von 250 Personen eingezogen. Ein Gastronomiebetrieb ist bei Veranstaltungen nicht mehr erlaubt.

Rot Veranstaltungen sowie Fach- und Publikumsmessen sind nicht mehr erlaubt. Als Ausnahmen sind unter anderem Beerdigungen und Trauungen genannt. Hier gilt dann aber durchgehende Maskenpflicht.

Gastronomie und Hotellerie

Grün Die Sperrstunde liegt bei ein Uhr. Der Normalbetrieb ist unter erhöhten Hygienebestimmungen möglich.

Gelb Es gilt Maskenpflicht für das Personal (voraussichtlich ab 11. 9.). In Hotels sollen Gäste in Gemeinschaftsbereichen Maske tragen. Eine Kontakterhebung wird in Gastronomie und Hotellerie empfohlen.

Orange Die Sperrstunde rückt vor, um Mitternacht ist Schluss. Abseits des Essplatzes müssen Gäste Masken tragen. Die Zahl der Besuchergruppen wird begrenzt. In der Hotellerie dürfen Gemeinschaftsschlafräume nur noch von Personen des selben Haushalts genutzt werden.

Rot Sperrstunde um 23 Uhr. Die Betretung der Gastro ist nur zur Selbstabholung erlaubt. Die Hotellerie wird für touristische Zwecke geschlossen.

Arbeit und Wirtschaft

Grün Es gilt Maskenpflicht für Mitarbeiter im Kundenkontakt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und für Besucher Maskenpflicht herrscht. Regeln zu Risikogruppen sind zu beachten.

Gelb Eine Kontaktdatenerhebung in Betrieben wird empfohlen, ebenso organisatorische Maßnahmen wie die zeitliche Staffelungen von Arbeitsbeginn und Pausen. In Kundenbereichen gilt für alle – Besucher und Personal – Maskenpflicht, nur in der Gastronomie müssen die Gäste noch keine Maske tragen.

Orange Den Betrieben wird Teambildung, Schichtbetrieb und Homeoffice empfohlen. Im Kundenbereich gibt es Kapazitätsbeschränkungen nach Geschäftsfläche. In der Gastro gilt nun auch für Gäste Maskenpflicht (außer am Essplatz). Auch im Freien wird im Kundenbereich zur Maske geraten.

Rot Kundenkontakte sind nur in essenziellen Bereichen zulässig (Lebensmittel, Tankstelle, Apotheke,…)

Virus Outbreak Germany
Virus Outbreak Germany

Kinderbetreuung, Schulen und Unis

Grün Normalbetrieb mit erhöhten Hygienevorkehrungen. Bei außerschulischer Betreuung sind maximal 20 Personen pro Kleingruppe erlaubt. Sie dürfen nicht durchmischt werden. Präsenzbetrieb ist auch an den Unis und Fachhochschulen möglich.

Gelb Eltern und Pädagogen müssen im Eingangsbereich von Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergärten Maske tragen. Wie für Schulen gilt auch, dass Sport vorwiegend im Freien gemacht werden soll. An Schulen darf nur im Freien oder mit Maske gesungen werden. Universitäten sollen Risikogruppen Distance-Learning anbieten. Die Nutzung der Lesesäle in Bibliotheken und von Lernzonen wird reduziert.

Orange In Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen dürfen Pädagogen nicht mehr zwischen Gruppen wechseln. Es gibt Ankunfts- und Abholregeln für Eltern. Für alle – von den Kleinen bis zur Oberstufe – gilt: Sport gibt’s nur noch im Freien. Schulveranstaltungen sind untersagt. Gemeinsame Mittagspausen müssen vermieden und Lehrerkonferenzen online stattfinden. In der Oberstufe soll zwischen Distance-Learning und Präsenzunterricht abgewechselt werden. Die maximale Gruppengröße bei außerschulischer Betreuung sinkt in geschlossenen Räumen auf zehn. Teile des Universitäts- und Hochschulbetriebs laufen digital.

Rot Es wird auf Notbetrieb und Distance-Learning umgestellt. Ersatzbetrieb ist ganztägig gewährleistet. Der Universitäts- und Hochschulbetrieb läuft nur noch digital. Bibliotheken bleiben zu.

Freizeitsport

Grün Es wird zu Schutzmaßnahmen für Sportarten, bei denen es zu Körperkontakt kommt, geraten, etwa zur Kontakterhebung.

Gelb Es ändert sich nichts.

Orange Sportarten mit Körperkontakt werden mit Ausnahme vom Spitzensport verboten. Die Besucherzahl wird bei Indoor- und Outdoor-Sport je nach Fläche beschränkt. Indoor gilt abseits der Sportausübung Maskenpflicht. Die Kontakterhebung wird empfohlen.

Rot Fitnesscenter und ähnliche Sportstätten müssen schließen. Im Freien ist Sport nur alleine oder mit Haushaltsmitgliedern erlaubt.

Virus Outbreak Germany
Virus Outbreak Germany

Spitäler, Kur und Pflege

Grün Besucher müssen in Krankenanstalten, Praxen, Ordinationen und Pflegeheimen in geschlossenen Räumen einen Mund-Nasenschutz tragen.

Gelb Es wird überall zur Besuchererfassung und zum Screening durch Check Points geraten. Betreuer in Behinderteneinrichtungen müssen Maske tragen.

Orange Die Zahl der Besucher wird beschränkt. Sie müssen in allen Bereichen eine Maske tragen. Wenn möglich soll man – statt die Ambulanz oder den niedergelassenen Arzt direkt aufzusuchen – etwa auf Telemedizin setzen (elektronische Übermittlung von Rezepten, elektronische Krankschreibung).

Rot Im Krankenhaus werden die Leistungen ausgewählt nach Ressourcen durchgeführt. Wie auch in Pflegeheimen und Kuranstalten gilt ein Betretungsverbot für Besucher (unter anderem mit Ausnahme von Kinder- und Palliativstationen). Ambulanzen und der niedergelassene Bereich sollen nur bei dringendem gesundheitlichem Bedarf offen stehen, ebenso Kur- und Rehaanstalten.

<p class="caption">Die Seilbahnen ziehen Zwischenbilanz über die heurige Sommersaison. <span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span><span class="marker">Fa/LB</span></p>

Die Seilbahnen ziehen Zwischenbilanz über die heurige Sommersaison.  Fa/LB

Öffis, Schiff und Seilbahn

Grün In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Transporten zu touristischen Zwecken gilt Maskenpflicht; auch in Taxis, wenn es dort keine andere Abtrennung zwischen Gast und Fahrer gibt. Bei Fahrten zu touristischen Zwecke (zum Beispiel Seilbahn oder Schifffahrt) wird empfohlen, die Kontaktdaten zu erheben.

Gelb Keine Änderung.

Orange Bei Transporten zu touristischen Zwecken wird eine Sitz- und Stehplatzmarkierung sowie eine Kapazitätsbeschränkung nach Fläche gefordert.

Rot Transporte zu touristischen Zwecken sind verboten.

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.