Briefwahlfrist sollte bei der Stichwahl nicht ausgereizt werden

Politik / 19.09.2020 • 08:00 Uhr
Briefwahlfrist sollte bei der Stichwahl nicht ausgereizt werden
Die Lecher, Bludenzer, Feldkircher, Lochauer, Harder und Bregenzer Wählerinnen und Wähler können auch wieder per Briefwahl abstimmen. VN

Wie ein Wahlkartenantrag gestellt werden kann und bis wann.

Schwarzach Sechs Stichwahlen werden am 27. September ausgetragen. Die Lecher, Bludenzer, Feldkircher, Lochauer, Harder und Bregenzer Wählerinnen und Wähler können auch wieder per Briefwahl abstimmen. Wahlkarten gibt es über wahlkartenantrag.at, berichtet Andrea Schenkermayr von der Landesabteilung für Inneres. „Hier können die sechs Gemeinden ausgewählt werden.“ Direkt bei der Gemeinde ist ein Antrag per E-Mail möglich, aber nur mit Kopie des Lichtbildausweises als Anlage. Die Frist läuft am Mittwoch ab. Schenkermayer rät, diese nicht auszureizen. Die Wahlkarte zu erhalten und ausgefüllt wieder zeitgerecht abzuschicken, sei dann fast nicht mehr möglich. Dazu kommt: Wenn die Gemeinde die Wahlkarte am Donnerstagmorgen zur Post bringt, könnte es passieren, dass sie am Freitag nicht im Briefkasten des Wählers liegt. Wählen ist für diesen dann unmöglich. Eine Wahlkarte kann auch persönlich oder von einem Bevollmächtigten bis Freitagmittag bei der Gemeinde abgeholt und abgegeben werden.

Wer in Quarantäne ist, kann nur per Briefwahl wählen. Geht es sich weder postalisch noch persönlich mit Ablauf der Quarantäne aus, dann ist es wie bei einem kurzfristigen Spitalsaufenthalt. Es nicht mehr möglich, wählen zu gehen.