Was ab Montag gilt: Keine großen Feiern, Masken auch im Freien

Welche neuen Einschränkungen nun in Kraft treten.
Wien Nun ist es mit Großfeiern vorbei und es muss mehr Maske getragen werden. Ab heute gelten gleich mehrere neue Coronaregeln.
Maskenpflicht
In der Gastronomie müssen Arbeitskräfte und Kunden, die sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auf Märkten gilt sowohl in Räumen als auch im Freien Maskenpflicht; ebenso in Einkaufszentren sowie auf Fach- und Publikumsmessen. Im Handel und bei Dienstleistungen mit Kundenkontakt gilt die Maskenpflicht seit einer Woche.
Grenzen für Veranstaltungen
Ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen sich bei Veranstaltungen maximal zehn Personen in Räumen aufhalten, im Freien liegt die Grenze bei 100. Ausnahmen gibt es für Begräbnisse. Die Personenobergrenze gilt nicht für Teamsport, Schulungen, Jugenderziehung, Ferienlager oder den privaten Wohnbereich. Für Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen liegt die Grenze bei 1500 (indoor) und 3000 (outdoor) Gästen.
Gastronomie
In der Gastronomie dürfen maximal zehn Personen an einem Tisch Platz nehmen. Minderjährige werden nicht mitgezählt.
Sperrstunde
Die Sperrstunde für die Gastronomie und Veranstaltungen liegt bei ein Uhr. Für geschlossene Gesellschaften gibt es keine Ausnahmen mehr.
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