Das sind die geplanten Einschränkungen im November

Lockdown und Ausgangssperre: Regierung verkündet neue Maßnahmen. Um Details wird noch gerungen.
Schwarzach Welche Einschränkungen kommen auf Österreich zu? Eine Antwort auf diese Frage wird die Bundesregierung heute, Samstag, geben. Dass es zu einem neuen Lockdown kommt, ist unbestritten. In einem Verordnungsentwurf aus dem Sozialministerium ist von einer Ausgangssperre die Rede.
Über Details wird noch verhandelt. Auch um Entschädigungen wird gerungen. Am Freitag gab es Gespräche mit den Sozialpartnern. Heute will sich Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zunächst mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen abstimmen. Dann sind Videokonferenzen mit den Chefs der Parlamentsparteien und den Landeshauptleuten geplant. Gegen 16.30 Uhr ist eine Pressekonferenz angesetzt. Auch der Hauptausschuss des Nationalrats muss den Beschränkungen zustimmen. Das kann aber auch später passieren. Befristet sind die neuen Regeln bis 30. November. Der Entwurf sieht Folgendes vor:
Ausgangssperre
Kommt der Entwurf in dieser Form, gilt eine Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und sechs Uhr früh. In dieser Zeit darf man seinen Wohnbereich nicht verlassen. Allerdings werden Ausnahmen festgehalten, etwa bei Gefahr, zur Arbeit, zum Einkauf, um anderen zu helfen sowie zur Erholung im Freien. Auch bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gibt es in dieser Zeit Einschränkungen, sie fahren aber.
Veranstaltungen
„Veranstaltungen sind untersagt“, heißt es in dem Verordnungsentwurf. Genannt werden kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Filmvorführungen, Ausstellungen, Kongresse und Fach- und Publikumsmessen. Ausnahmen gibt es im Spitzensport, aber ohne Publikum. Auch künstlerische Darbietungen und Proben sind in dieser Form möglich. Demos und Veranstaltungen zu religiösen Zwecken bleiben erlaubt, ebenso Begräbnisse mit maximal 50 Personen.
Gastronomie
Den Plänen zufolge ist das „Betreten und Befahren“ von Gastronomiebetrieben untersagt. Die Gastronomie muss also dichtmachen. Ausgenommen sind Kantinen in Betrieben, Krankenhäusern, Kuranstalten, Pflegeheimen und Schulen. Zwischen sechs und 20 Uhr können Speisen und Getränke abgeholt werden. Lieferservice bleibt zulässig.
Beherbergung
Auch für Beherbergungsbetriebe gilt im Entwurf ein Betretungsverbot. Darunter fallen nicht nur Hotels und Pensionen, sondern auch Schutzhütten sowie beaufsichtigte Camping- oder Wohnwagenplätze, wenn es sich nicht um Dauerstellplätze handelt. Gäste, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens vor Ort aufhalten, müssen nicht sofort abreisen, sondern können die gebuchte Zeit noch dort verbringen. Auch für Berufs- und Ausbildungszwecke gibt es Ausnahmen, ebenso für Kurbetriebe.
Sport
Der Amateurfußball kommt quasi zum Erliegen. Zumindest sind keine Veranstaltungen und keine Sportarten mit Körperkontakt erlaubt. Der Vorarlberger Fußballverband hat bereits angekündigt, dass die Amateurmeisterschaft am Montag beendet wird. Spitzensport und Behindertensport sind ausgenommen, sie dürfen fortgeführt werden. Allerdings wird alle zehn Tage ein Coronatest benötigt. Beim Spitzensport sind maximal 100 in der Halle und maximal 200 Sportler unter freiem Himmel erlaubt, aber ohne Publikum. Sportarten ohne Körperkontakt sind weiterhin erlaubt.
Alten-, Pflege- und Behindertenheime
Mitarbeiter müssen zweimal pro Woche einen molekularbiologischen Test oder einen Antigentest absolvieren. Auch Besucher müssen vor dem Betreten einen Antigentest durchführen, außer sie setzen eine FFP2-Maske auf. Jeder Bewohner darf nur einen Besucher pro Tag empfangen, ausgenommen Hospiz- und Palliativeinrichtungen.
Handel und Dienstleistungen
Beides bleibt offen. Allerdings muss der Abstand eingehalten werden und die Maske ist Pflicht. Nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter darf einen Laden betreten. Maskenpflicht gilt auch bei Märkten im Freien und in Behörden. Auch bei Dienstleistungen muss das Infektionsrisiko minimiert werden. VN-ram, mip