Was ist nun erlaubt? Maskerade um die Maskenpflicht

Ministerium sorgt mit Aussagen zu KN95-Masken für Verwirrung.
Wien Als wäre die Unsicherheit nicht groß genug, sorgt die FFP2-Maskenpflicht für zusätzliche Verwirrung. Sie gilt seit Montag in Supermärkten, Öffis, Arztpraxen und vielen anderen Bereichen und muss wohl auf Punkt und Beistrich beachtet werden. Zumindest teilte das Gesundheitsressort am Montag mit, dass das chinesische Äquivalent zur FFP2-Maske nicht zugelassen sei. Die KN95-Masken entsprächen nicht den erforderlichen Normen. Gleichzeitig werden diese aber in den Vorarlberger Teststationen und Spitälern verwendet – völlig legal. Ein zusätzliches Bewertungsverfahren macht das möglich.
Gesundheitsexperte Armin Fidler warnt davor, die Diskussion aufzubauschen. Wer KN95-Masken daheim habe, solle diese verwenden und nicht ungebraucht wegschmeißen.
Das Chaos ist perfekt, als Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Nachmittag erklärte, KN95-Masken doch zu erlauben, sofern diese überprüft worden sind. Die Bürger müssten darauf achten, dass ihre Masken mindestens zwei der vier Kennzeichnungen – FFP2, CE, EN, vierstellige Nummer des zertifizierenden Instituts – aufweisen.
Ähnliche gute Masken
Die Kennzeichnung KN95 besagt, dass die Masken ähnlich gut sind wie ihr FFP2-Äquivalent. Noch dazu sind sie laut Fidler besser als selbst genähte Stoffmasken oder ein hochgezogener Rollkragen, “auch wenn sie nicht dem offiziellen Prüfzertifikat in Europa entsprechen”.
In der Verordnung des Ministers findet sich keine genaue Definition, was anstelle einer FFP2-Maske verwendet werden dürfe. Es ist lediglich von einem “äquivalenten beziehungsweise einem höheren Standard” die Rede. Auf der Ressortwebseite wird das durch folgende Erklärung ergänzt: Die Kennzeichnung KN95 sei ein Hinweis, dass die Maske der nicht europäischen Norm KN95 entspreche. Stimmen die Angaben wirklich, “dann dürften diese Masken ähnlich gut sein wie die europäischen FFP2-Masken”.
Im Sozial- und Gesundheitsbereich ist das chinesische Pendant erlaubt, vorausgesetzt es durchläuft ein “verkürztes Bewertungsverfahren” in Österreich. Das hat Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) via Erlass geregelt, der solche Verfahren aber ausschließlich für behördliche Beschaffungsprozesse von Atemschutzmasken vorsieht, die für medizinische Fachkräfte bestimmt sind.
“Nur eine Frage der Zeit”
Privatpersonen müssen laut Ministerium auf die Kennzeichnung achten. Gesundheitsexperte Armin Fidler erklärt allerdings, dass viele online bestellte Masken auch Fake sein könnten, die CE-Zertifizierung auf KN95-Masken stünde dann vielleicht für “Chinese Enterprise”, meint er mit Augenzwinkern. Das bedeute aber nicht, dass diese Masken völlig nutzlos sind. Auch sie könnten 85 oder 90 Prozent der Viruspartikel filtern. FFP2-Masken schaffen bis zu 94 Prozent. Fidler selbst hat sogar selbst KN95-Masken aus China daheim. Ein Freund habe ihm diese gegeben. “Und ich werde sie verwenden.” Am Ende sei es ohnehin nur eine Frage der Zeit, bis alle mit entsprechend zertifizierten Masken eingedeckt seien. Der Preis von 59 Cent im Supermarkt könne kaum noch unterboten werden.