10 Fragen, 10 Antworten: Wie es an den Schulen weitergeht

Maske, Tests, Bewegung: Die wichtigsten Informationen zum Schulalltag nach den Ferien.
Wien Ein negatives Testergebnis ist normalerweise nichts, was sich ein Schüler wünscht. Jetzt wird es im Präsenzunterricht sogar zur Pflicht. Ein Überblick über die Änderungen nach den Semesterferien:
Wer darf am Präsenzunterricht teilnehmen?
Am 15. Februar geht es los. In der Volksschule wird an allen Tagen unterrichtet. Teilnehmen darf, wer sich testet. Jeweils am Montag und Mittwoch finden unter Aufsicht der Lehrer die Tests statt. Beim ersten Mal können Eltern dabei sein.
In der Unter- und Oberstufe herrscht nach den Semesterferien Schichtbetrieb. Am Montag und Dienstag ist Gruppe A in der Schule, am Mittwoch und Donnerstag Gruppe B. Die darauffolgende Woche beginnt Gruppe B, und so weiter. Am Freitag bleiben die Schüler im Fernunterricht. Montag und Mittwoch sind Testtage.
Welche Folgen hat ein positives Testergebnis?
Ist das Testergebnis eines Schülers positiv, werden die Eltern verständigt. Der Schüler muss nach Hause und die Hotline 1450 kontaktieren. Es folgt ein PCR-Test. Fällt er positiv aus, beginnt das klassische Prozedere mit Quarantäne und Finden der Kontaktpersonen. Klassenkollegen in der Volksschule werden als K2 behandelt und müssen nicht in Quarantäne. Ab der Mittelstufe gilt: Wer direkten Kontakt (K1) mit der infizierten Person hatte, wird abgesondert, bestätigt Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP).
Müssen sich auch Lehrer testen?
Lehrer müssen entweder ein Mal pro Woche zur Teststraße oder eine FFP2-Maske tragen. Ein Selbsttest reicht laut Bildungsdirektion nicht, weil er für die verpflichtenden Berufsgruppentests noch nicht zugelassen ist.
Was passiert, wenn sich Schüler weigern, einen Test zu machen?
Sie müssen in einer Art Fernunterricht bleiben, der laut Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink aber nicht mit der aktuellen Form vergleichbar ist. „Wir können kein Doppelsystem fahren.“ Andreas Kappaurer, pädagogischer Leiter in der Bildungsdirektion, ergänzt: „Wir wollen einen Mittelweg gehen. Wer sich nicht testen will, muss aber mit einem Manko rechnen.“
Müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Maske tragen?
Ja. Volksschüler müssen auf dem Schulgelände einen Mund-Nasenschutz tragen, dürfen ihn aber an ihrem Platz abnehmen. In der Unterstufe müssen die Schüler auch während des Unterrichts Mund und Nase bedecken. In der Oberstufe und in Berufsschulen gilt durchgehende FFP2-Maskenpflicht. Die Masken werden den Schülern nicht zur Verfügung gestellt.
Sind Maskenpausen geplant?
Laut Bildungsminister Heinz Faßmann sind Maskenpausen möglich. Explizite Regeln dafür sind laut Kappaurer nicht vorgesehen.
Finden Turn- und Musikunterricht statt?
Ja, allerdings nicht in derselben Art. Nicht erlaubt sind Kontaktsportarten, auch Singen ist verboten.
Gibt es Kinderbetreuung für Schüler im Schichtbetrieb?
Ja, die Schülerbetreuung bleibt aufrecht. Es wird aber deutlich weniger Nachfrage geben, da die Volksschüler wieder vollzählig in ihre Klassen zurückkehren. In den Mittelschulen haben rund 2500 Zehn- bis 14-Jährige die Betreuung genutzt. „Das sind 20 Prozent der Schüler“, sagt Kappaurer. An den Gymnasien waren es in der Unterstufe lediglich sechs Prozent beziehungsweise 230 Schüler. „Wir kalkulieren, dass sie an den Freitagen die Betreuung weiterhin benötigen.“ Von Montag bis Donnerstag werde sich die Zahl auf Grund des Schichtbetriebs an den Schulen wohl halbieren.
Gibt es eigene Regeln für Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergärten?
Für Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen oder Kindergärten ändert sich nichts. Pädagoginnen und Pädagogen müssen sich einmal pro Woche in einer Teststraße testen lassen. Wer sich weigert, muss eine FFP2-Maske trage.
Wird die Kindergartenpflicht weiterhin ausgesetzt?
Nein. „Für alle Vierjährigen mit Sprachförderbedarf und für alle Fünfjährigen gilt die Kindergartenpflicht wieder nach den Semesterferien“, sagt Schöbi-Fink.