Einkaufen, Haare schneiden, Kunst genießen: Das ist ab heute wieder möglich

Politik / 08.02.2021 • 05:55 Uhr
Einkaufen, Haare schneiden, Kunst genießen: Das ist ab heute wieder möglich
Im BayWa Lauterach applaudieren die Angestellten zur Begrüßung die Kunden nach dem Lockdown. VN/STEURER

Erste Lockerungen treten heute mit Vorbehalt in Kraft.

Wien 200 neuregistrierte Coronafälle pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen: Das ist der kritische Wert für Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Gehe es in diese Richtung, brauche es wieder eine Krisensitzung; sprich verschärfte Maßnahmen. Österreichweit liegt die Inzidenz derzeit bei 107. Ursprünglich wollte die Bundesregierung den Wert auf 50 drücken, bevor es Lockerungen gibt. Heute Montag kommen sie dennoch. Bei der Einreise werden die Regeln hingegen ab Mittwoch strenger.

Bei Herzblut-Tattoo liefen vergangene Woche schon die Vorbereitungen. Ab heute um 12 Uhr sind Kristina und ihr Mann Mike wieder für ihre Kunden da. <span class="copyright">VN/Steurer</span>
Bei Herzblut-Tattoo liefen vergangene Woche schon die Vorbereitungen. Ab heute um 12 Uhr sind Kristina und ihr Mann Mike wieder für ihre Kunden da. VN/Steurer

Handel. Der Handel darf unter Vorgabe des Zwei-Meter-Abstands und der FFP2-Maskenpflicht wieder Kunden bedienen. Für jede Person braucht es im Geschäft20 Quadratmeter Platz. Das gilt auch für Supermärkte.

Körpernahe Dienstleistungen. Wer zum Friseur, Kosmetiker, Tätowierer, Masseur oder Fußpfleger möchte, braucht einen negativen Coronatest. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Selbsttests sind nicht zulässig. Personen, die in den vergangenen sechs Monaten infiziert hatten und Kinder unter zehn Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Für Gesundheitsdienstleistungen sind keine Zutrittstests notwendig.

Kontaktbeschränkung. Es dürfen sich zwei Haushalte, aber nicht mehr als vier Erwachsene – mit maximal sechs minderjährigen Kinder – treffen.

Präsenzunterricht. Am 15.2. – nach den Semesterferien – starten die Schulen wieder in den Präsenzbetrieb. Volks- und Sonderschüler kehren voll zurück, alle anderen im Schichtbetrieb. Es wird getestet und es gilt Maskenpflicht, an der Oberstufe FFP2-Maskenpflicht.

Kultur und Freizeit. Museen, Kunsthallen, Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien, Archive, Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen unter ähnlichen Auflagen wie der Handel wieder öffnen.

Abwarten. Kommende Woche – also Mitte Februar – will die Bundesregierung entscheiden, ob eine Öffnung für Gastronomie, Tourismus, Sport, Veranstaltungen und weitere Kultureinrichtungen schrittweise ab März möglich sein wird. Sollte ich die Situation verschärfen werden die Lockerungen zurückgenommen