„Bürokratische Schikane für die Pendler“

Kein Ende der wöchentlichen Registrierpflicht.
bregenz Etwa 17.000 Vorarlberger fahren zur Arbeit regelmäßig über die Grenze. Was früher ohne Probleme möglich war, ist in der Corona-Pandemie kompliziert geworden. Zu kompliziert, kritisiert der Vorarlberger Grenzgängerverband, der sich bereits in einem offenen Brief an die Landesregierung gewandt hat. Insbesondere die wöchentliche Registrierpflicht ist dem Verband ein Dorn im Auge. „Das war aus unserer Sicht von Anfang an überflüssig“, sagt Obmann Herbert Fechtig.
Regelmäßige Tests und Anmeldung
Die österreichische Einreiseverordnung legt fest: Wer mindestens einmal pro Monat wegen dem Beruf, der Ausbildung, der Familie oder dem Lebenspartner pendelt, ist zwar von der Quarantänepflicht befreit, muss sich aber regelmäßig testen lassen. Das Ergebnis ist sieben Tage lang gültig. Dazu kommt ein Online-Formular, das wöchentlich neu auszufüllen ist. Ein negatives Testergebnis und die Grenzgängerbewilligung beziehungsweise Bescheinigung des Arbeitgebers würden ausreichen, findet Fechtig. Die Schweiz und Liechtenstein haben keine Einreisebeschränkungen für Vorarlberger erlassen.
Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) kann die Kritik des Grenzgängerverbands nachvollziehen. Bei den Beratungen mit der Bundesregierung habe er das Anliegen, zumindest die Registrierungspflicht zu lockern, erneut deponiert, allerdings ohne Erfolg: „Fixe Zusagen gab es leider nicht“, sagt er. „Ich dränge aber weiter darauf, denn es macht keinen Sinn, dass ein Pendler, der ohnehin registriert ist, sich immer wieder registrieren muss. Das ist eine bürokratische Schikane.“ Die Pendlertests hält der Landeshauptmann für sinnvoll. Sie dienen auch der Sicherheit der Pendler.
Wer kein Pendler ist und ohne bestimmten Grund über die Grenze fährt, muss bei der Rückkehr mit einer zehntägigen Quarantänepflicht rechnen. Zudem ist ein negatives Testergebnis verpflichtend. Betroffene können sich ab dem fünften Tag aus der Quarantäne freitesten. Ähnliche Regeln hat Deutschland für die Einreise aus Risikogebieten wie Vorarlberg erlassen. Sie können aber je nach Bundesland variieren. Strengere Vorgaben gelten für Personen aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten. Zu Letzteren zählt das Bundesland Tirol wegen der Verbreitung der zuerst in Südafrika festgestellten Corona-Mutation.
Magdalena Raos, Birgit Entner-Gerhold